Arbeitslosengeld II
Wichtigstes Ziel bleibt die Rückkehr in den Arbeitsmarkt
Mit Arbeitslosengeld II werden Erwerbsfähige unterstützt, die ihre Existenz bzw. die ihrer Familie nicht aus eigener Kraft sichern können. Oberstes Ziel – zum Nutzen des Einzelnen und der Solidargemeinschaft – muss die möglichst schnelle und weitgehende Überwindung der Hilfebedürftigkeit sein. Hierzu muss das Arbeitslosengeld II konsequent im Sinne von „Fordern und Fördern“ auf die Beschäftigungsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.
Um eine Beschäftigungsaufnahme aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug heraus nicht unattraktiv zu machen, muss seine Höhe nach objektiven Kriterien festgelegt und gegebenenfalls auch regional differenziert werden. Die richtige Bezugsgruppe sind dafür Haushalte mit unteren Einkommen, die keine Fürsorgeleistungen erhalten. Wegfallen müssen die anreizfeindlichen Zuschläge nach dem Bezug von Arbeitslosengeld, weil sie über den Bedarf hinaus gewährt werden. Sie widersprechen dem richtigen Grundanliegen des Gesetzgebers, dass Langzeitarbeitslose jede rechtmäßige, gegebenenfalls auch einfache und entsprechend niedrig entlohnte Beschäftigung aufnehmen müssen, um die Hilfeleistung durch die Gesellschaft so schnell wie möglich auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.
Jugendliche konsequent fördern und fordern
Jugendliche und junge Erwachsene dürfen bei den ersten Schritten in ein selbständiges Leben nicht die Erfahrung machen, umfassend von der Gesellschaft versorgt zu werden, ohne dass ihre eigenen Anstrengungen eingefordert werden. Jedem jungen Menschen unter 25 Jahren, der Arbeitslosengeld II beantragt, muss deshalb umgehend ein Angebot in Form von Ausbildung, Arbeit, Qualifizierung oder notfalls auch einer Arbeitsgelegenheit gemacht werden. Im Gegenzug sollte – um positive Arbeitsanreize zu setzen – die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II für nicht erwerbstätige junge Menschen abgesenkt werden, wie dies auch der Sachverständigenrat 2006 vorgeschlagen hat. Sinnvoll und vertretbar ist eine gesetzliche Absenkung um 50 Prozent. Nur wer ein Angebot annimmt, erhält den vollen Regelsatz bzw. bei geringer Entlohnung ein Kombi-Einkommen mit aufstockendem Arbeitslosengeld II.
Das richtige Prinzip des Kombi-Einkommens aus eigenem Lohn und ergänzendem Arbeitslosengeld II ist, dass der Fürsorgeempfänger auch durch Aufnahme einer niedrig entlohnten Beschäftigung die Chance zu einer Rückkehr in den und zum Aufstieg im Arbeitsmarkt erhält. Gleichzeitig ist dies ein erster Schritt, um von der Unterstützung durch die Solidargemeinschaft unabhängig zu werden: Leider bietet die heutige Ausgestaltung der „Hinzuverdienstregelung“ offenbar für viele Hilfebedürftige den falschen Anreiz, sich nur ein großzügiges Taschengeld „hinzu zu verdienen“ und sich dauerhaft im Leistungsbezug einzurichten. Die Einkommensanrechnung muss deshalb so ausgestaltet werden, dass nicht niedrige Verdienste überproportional begünstigt werden, sondern sich die Erarbeitung eines höheren Einkommens lohnt.
„Leistung aus einer Hand“ sicherstellen
Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden derzeit in der ineffizienten Mischverwaltung von Arbeitsagenturen und Kommunen nur unzureichend aktiviert. Diese sog. Arbeitsgemeinschaften sind einer der wesentlichen Konstruktionsmängel des Fürsorgesystems und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2007 auch verfassungswidrig. Um Langzeitarbeitslosigkeit zu überwinden, müssen klare Verantwortlichkeiten hergestellt werden. Dabei wäre eine neue Megabehörde in Form eines Bundessozialamtes der falsche Weg. Notwendig für die erfolgreiche Unterstützung von Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen - wie z. B. fehlender Ausbildung, Sucht- oder Schuldenproblemen, unzureichender Kinderbetreuung - ist, dass jugend-, sozial-, familien- und bildungspolitische Maßnahmen mit arbeitsmarktpolitischer Förderung eng ineinander greifen. Eine solche ganzheitliche Unterstützung ist ureigene Aufgabe der Kommunen. Bei einer einheitlichen Übertragung auf die Kommunen unter Beibehaltung der bisherigen Bundesfinanzierungsanteile muss sichergestellt werden, dass die Kosten und Wirkungen von Maßnahmen transparent sind und diese strikt nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden. Um eine wirtschaftliche Leistungserbringung durch die Kommunen sicherzustellen, muss ein finanzielles Eigeninteresse bei ihnen hergestellt werden.
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