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Arbeitsrecht

Sowohl die Normen des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts finden sich in einer Vielzahl von Einzel- und Spezialgesetzen. Der Arbeitgeber oder sein Berater muss aber nicht nur diese nahezu unüberschaubaren Gesetze kennen, sondern auch die weit verzweigte Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesarbeitsgerichts, aber auch des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, um auf der Suche nach Rechtssicherheit bestehen zu können.

Am Beispiel des Kündigungsschutzgesetzes und der Praxis von Kündigungsschutzklagen zeigt sich, das Rechtssicherheit meist in weiter Ferne liegt oder durch die Zahlung von Abfindungen erkauft wird. Oft schrecken kleine und mittlere Unternehmen deswegen trotz guter Auftragslage vor Neueinstellungen zurück. Außerdem neigt das Arbeitsrecht dazu durch immer neue Korsette Eigeninitiative einzuschnüren. So wurde z.B. trotz positiver Entwicklung der Teilzeitarbeit ein bürokratischer gesetzlicher Teilzeitanspruch geschaffen.

Das Arbeitsmarktpotenzial moderner Arbeitsformen wie befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit kann aufgrund einengender Regelungen nicht ausgeschöpft werden. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts wirken langwierige Mitbestimmungsverfahren und starre Regelungen zur Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat nachteilig für den Standort. Zudem wird die Tarifautonomie durch die Praxis der Streiks von Spartengewerkschaften und die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht, die die Kampfparität zu Lasten der Arbeitgeberseite aushebelt, gefährdet.

Für ein modernes und flexibles Arbeitsrecht

Notwendig ist deshalb ein modernes und flexibles Arbeitsrecht, das allen Beteiligten gerecht wird. Bestehende Regulierungen im Arbeitsrecht, nationale wie europäische, müssen auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden, um neue Beschäftigungsimpulse zu setzen. Das Arbeitsrecht muss wieder seine ursprüngliche Funktion eines Ordnungsrahmens für den Arbeitsmarkt erfüllen. Die Reform des Kündigungsschutzes durch die Ergänzung einer Abfindungsoption, betriebliche Bündnisse für Arbeit, die Sicherung der Tarifeinheit und notwendige Änderungen in der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung sind nur einige Beispiele für den dringenden Reformbedarf im deutschen Arbeitsrecht.

Die BDA vertritt mit diesem Ziel die Interessen der deutschen Wirtschaft in allen Gesetzgebungsverfahren, auch auf europäischer Ebene, mit Bezügen zum Arbeitsrecht. Mit eigenen Initiativen wie dem Vorschlag für eine Moderne Arbeitsmarktordnung entwickelt die BDA neue Lösungsansätze, die den Bedürfnissen der Wirtschaft im Rahmen der Globalisierung Rechnung tragen, ohne die Interessen der Beschäftigten zu vernachlässigen.

Die BDA steht für:

  • Ein modernes Arbeitsrecht: Entbürokratisierung, Rechtssicherheit, Modernisierung des Kündigungsschutzes, Erweiterung der Möglichkeiten bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Innovative Arbeitsformen: Förderung der Teilzeit auf freiwilliger Basis, flexible Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkonten, Telearbeit
  • Ein beschäftigungsförderndes Mitbestimmungs- und Tarifrecht: Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung, mehr Verantwortung für die Betriebspartner, zukunftsweisende Regelungen der unternehmerischen Mitbestimmung
  • Betriebliche Bündnisse für Arbeit: Schaffung einer rechtssicheren Grundlage, damit die Betriebsparteien zur Sicherung von Arbeitsplätzen von tariflichen Regelungen abweichen können
  • Ein Arbeitsrecht als entscheidendem Baustein der Wirtschaftsordnung
  • Eine Wiederherstellung der Befriedungsfunktion und Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht
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