Im Interesse von Unternehmen und Beschäftigten
Arbeitszeit muss flexibler werden
In der heutigen global beeinflussten Arbeitswelt ist die flexible Gestaltung der Arbeitszeit von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Flexible Arbeitszeit sichert Arbeitsplätze und bietet gleichzeitig den Beschäftigten die Möglichkeit einer individuellen Planung ihres Arbeitsalltags.
Arbeitszeitkonten sind ein integraler Bestandteil der betrieblichen Personalpolitik und aus Unternehmen und Betrieben heute nicht mehr wegzudenken. Dies gilt sowohl für Konten, mit denen schwankende Auftragslagen ausgeglichen werden sollen (Flexikonten) wie für Konten, mit denen langfristige Ziele, insbesondere die individuelle und betriebliche Gestaltung des Erwerbslebens geplant werden (Lang- und Lebensarbeitszeitkonten). Der Arbeitnehmer erhält dabei die Möglichkeit, Arbeitsstunden, die über das vertraglich Vereinbarte hinausgehen, auf einem Konto „anzusparen“ und dieses Konto je nach Vertragsgestaltung auch wieder abzubauen bzw. aufzulösen. Arbeitszeitkonten sind dadurch wichtige Bausteine einer erfolgreichen Arbeitszeitgestaltung und von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Ohne Flexikonten können die im internationalen Vergleich zu kurzen Wochenarbeitszeiten der Arbeitnehmer nicht ausgeglichen werden. Flexikonten sind daher unverzichtbar. Die BDA begrüßt ausdrücklich, dass sie von bürokratischen Einschränkungen in der aktuellen Diskussion um die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten ausgenommen werden.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung nimmt die Bedeutung von Lebensarbeitszeitkonten immer mehr zu. Auch ihr Einsatz muss möglichst unbürokratisch geregelt werden können. Das berechtigte Interesse der Arbeitnehmer an einer ausreichenden Insolvenzsicherung wird dabei von niemandem bestritten. Diese Insolvenzsicherung darf aber ebenfalls nicht über das Ziel hinausschießen. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten bedarf in diesem Punkt noch der Nachbesserung.
Arbeitszeitgesetz modernisieren
Das Arbeitszeitgesetz regelt die zulässige Höchstdauer der Arbeitszeit. Mit ihm wird die europäische Arbeitszeitrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Freiräume, welche die Richtlinie bietet, wurden bei der Umsetzung in das deutsche Arbeitszeitgesetz allerdings nicht voll ausgeschöpft. Diese Chance sollte ergriffen werden, indem anstatt eines Achtstundentages eine 48-Stunden-Woche das Ziel sein sollte. Gleichzeitig sollte auch die Richtlinie weiterentwickelt werden, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern größere Spielräume zu geben. In diesem Zusammenhang muss die bisherige Unterscheidung zwischen Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft erhalten bleiben, bzw. wieder in vollem Umfang ihren Niederschlag im Gesetz finden.
Teilzeit- und Befristungsgesetz ändern
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Teilzeitarbeit und die Möglichkeit befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen. Im Falle der Teilzeitarbeit hat das Gesetz dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, einseitig die Reduzierung seiner Arbeitszeit durchzusetzen. In der Praxis hat sich diese Regelung nicht bewährt. Diese Vereinbarung von Teilzeitarbeit sollte auf vertraglicher Grundlage geführt und unterstützt werden. Es ist auch nach europäischen Vorgaben ausreichend, wenn der Arbeitnehmer, der Teilzeit arbeiten möchte und dies seinem Arbeitgeber mitteilt, bei der Besetzung von Teilzeitstellen bevorzugt berücksichtigt wird.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung nimmt die Bedeutung von Lebensarbeitszeitkonten immer mehr zu. Auch ihr Einsatz muss möglichst unbürokratisch geregelt werden können. Das berechtigte Interesse der Arbeitnehmer an einer ausreichenden Insolvenzsicherung wird dabei von niemandem bestritten. Diese Insolvenzsicherung darf aber ebenfalls nicht über das Ziel hinausschießen. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten bedarf in diesem Punkt noch der Nachbesserung.
Arbeitszeitgesetz modernisieren
Das Arbeitszeitgesetz regelt die zulässige Höchstdauer der Arbeitszeit. Mit ihm wird die europäische Arbeitszeitrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Freiräume, welche die Richtlinie bietet, wurden bei der Umsetzung in das deutsche Arbeitszeitgesetz allerdings nicht voll ausgeschöpft. Diese Chance sollte ergriffen werden, indem anstatt eines Achtstundentages eine 48-Stunden-Woche das Ziel sein sollte. Gleichzeitig sollte auch die Richtlinie weiterentwickelt werden, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern größere Spielräume zu geben. In diesem Zusammenhang muss die bisherige Unterscheidung zwischen Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft erhalten bleiben, bzw. wieder in vollem Umfang ihren Niederschlag im Gesetz finden.
Teilzeit- und Befristungsgesetz ändern
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Teilzeitarbeit und die Möglichkeit befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen. Im Falle der Teilzeitarbeit hat das Gesetz dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, einseitig die Reduzierung seiner Arbeitszeit durchzusetzen. In der Praxis hat sich diese Regelung nicht bewährt. Diese Vereinbarung von Teilzeitarbeit sollte auf vertraglicher Grundlage geführt und unterstützt werden. Es ist auch nach europäischen Vorgaben ausreichend, wenn der Arbeitnehmer, der Teilzeit arbeiten möchte und dies seinem Arbeitgeber mitteilt, bei der Besetzung von Teilzeitstellen bevorzugt berücksichtigt wird.
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