Berufliche Rehabilitation
Schneller und motivierter ins Berufsleben zurückfinden
Die (Re-) Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe und muss zentrales Ziel aller Fördermaßnahmen sein. Dabei ist ein wirksamer und zielgerichteter Einsatz von Finanzmitteln im Bereich der beruflichen Rehabilitation erforderlich.
Die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben) werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Diese Aufgaben sind wichtige Bestandteile einer modernen Arbeitsmarktverfassung, die sozialen Schutz gewährleistet, aber zugleich auch mehr Beweglichkeit und Flexibilität am Arbeitsmarkt fördert und fordert. Hierbei ist die schnelle (Wieder-) Aufnahme neuer Beschäftigung das zentrale Ziel, das – soweit erforderlich – durch zielgerichtete Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation unterstützt werden muss. Der Einsatz von Förderinstrumenten muss dazu auch im Bereich der beruflichen Rehabilitation an den Grundsätzen von Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein. Dies erfordert Transparenz von Kosten und Wirkungen, ein objektives Benchmarking sowie eine systematische Evaluation von Wirkungen und Kosten aller Maßnahmen. Die Finanzmittel aus der von den Arbeitergebern erhobenen Ausgleichsabgabe dürfen nur für Maßnahmen eingesetzt werden, die einen konkreten Bezug zum Arbeitsmarkt aufweisen. Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen müssen Vorrang vor stationären Maßnahmen haben: sie sind praxisnäher, kostengünstiger und bieten höhere Integrationschancen. Stationäre Maßnahmen sollten nur erfolgen, wenn dies wegen der Art und Schwere der Behinderung unbedingt erforderlich ist.
Eigenvorsorge und betriebliche Prävention muss wichtige Rolle spielen
Durch Prävention und verbesserte private und betriebliche Gesundheitsvorsorge sollten Rehabilitationsfälle am Besten bereits vermieden werden. Jeder Einzelne muss dazu beitragen, Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Gesundheitsschäden zu vermeiden. Deutsche Unternehmen können im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Bereich gesundheitsgerechter und leistungsfördernder Arbeitsbedingungen bereits auf eine lange Tradition zurückblicken. Sie tragen durch einen erfolgreich betriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie durch vielfältige Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung erheblich zur Prävention bei.
Das sehr bürokratische betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX) ist für die Weiterentwicklung des betrieblichen Präventions- und Integrationsgedankens hingegen eher kontraproduktiv. Es ist bereits ureigenes Interesse von Arbeitergebern, dass gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter schneller und motivierter ins Berufsleben zurückfinden.
Arbeitgeber engagieren sich
Arbeitgeber setzen sich aktiv für die Ausbildung und die berufliche Integration behinderter Menschen ein. Fast 950.000 schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung belegen dies, viele davon in kleinen Unternehmen, die dazu gar nicht gesetzlich verpflichtet sind. Unternehmen engagieren sich darüber hinaus z. B. in der Initiative „Job - Jobs ohne Barrieren“, einer Initiative der Bundesregierung für Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen und betriebliche Prävention. Auch hier lautet die wichtige Botschaft, die Arbeitgeberverbände und Unternehmen gemeinsam transportieren: Behinderte Menschen am richtigen Arbeitsplatz und in der richtigen Art und Weise eingesetzt sind wertvolle Mitarbeiter, die ihre Arbeit oftmals noch motivierter und mit besonderer Arbeitsbereitschaft und Leistungsfreude verrichten.
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