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Beschäftigung

Der deutsche Arbeitsmarkt muss insgesamt dynamischer werden. Um den Abbau der Arbeitslosigkeit weiter nachhaltig voranzubringen und strukturelle Verkrustungen am Arbeitsmarkt aufzubrechen, muss der eingeleitete Reformkurs konsequent fortgesetzt werden.

Nicht zuletzt angesichts der voranschreitenden Globalisierung, eines steigenden Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften und des demografischen Wandels werden ein flexibler Arbeitsmarkt und eine bessere Ausschöpfung inländischer Arbeitskräfteressourcen immer wichtiger. Die BDA setzt sich dabei besonders für eine weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern ein. Darüber hinaus ist Deutschland aber auch auf qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen und braucht dazu ein modernes, an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiertes Zuwanderungssystem.

Ein wesentlicher Ansatzpunkt für mehr Beschäftigungsdynamik ist die konsequente Ausrichtung der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit und der Arbeitsförderung auf eine zügige Beschäftigungsaufnahme. Erste richtige Reformen in der Arbeitslosenversicherung, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II, die allmähliche Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik sowie der Ende 2002 gestartete, grundlegende Umbau der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass die Reformkonzepte der Arbeitgeber nach und nach auch von der Politik als alternativlos anerkannt werden. Allerdings ist das deutsche System steuer- und beitragsfinanzierter Sozialleistungen für Arbeitslose und der aktiven Arbeitsförderung weiterhin nicht optimal darauf ausgerichtet, einen zügigen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Weitere Reformen am Arbeitsmarkt und die Einbettung in ein schlüssiges Gesamtkonzept für mehr Wachstum und Beschäftigung sind ohne Alternative, wenn das Ziel Vollbeschäftigung in Deutschland erreicht werden soll.

Zügige Aufnahme in eine neue Beschäftigung

Die BDA setzt sich dafür ein, die soziale Absicherung von Arbeitslosen in einem flexiblen Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass Eigenverantwortung und Mobilität gestärkt werden. Notwendig dazu ist vor allem eine stärkere Konzentration der Arbeitslosenversicherung auf eine beitragsfinanzierte Basissicherung sowie eine deutlich bessere Aktivierung und Vermittlung gering Qualifizierter und Langzeitarbeitsloser im Bereich der Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II. Sozialleistungsansprüche in der Arbeitslosenversicherung und gegen den Staat müssen nicht nur eine angemessene soziale Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit gewährleisten, sondern auch beschäftigungsfördernd ausgestaltet sein.

Die soziale Sicherung darf nicht das Verharren im Transferleistungsbezug fördern, sondern muss die zügige Aufnahme einer neuen Beschäftigung gezielt unterstützen. Notwendig ist einerseits eine professionelle und passgenaue, an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientierte Vermittlung von Arbeitslosen. Andererseits gilt es Menschen, bei denen die Vermittlung in eine neue Tätigkeit nicht unmittelbar gelingt, bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt wirksam zu unterstützen. Grundlegende Voraussetzung dafür, dass Maßnahmen des Trainings, der Qualifizierung und der Mobilitätsunterstützung Erfolg haben, ist ein zielgenauer, effizienter Einsatz von Instrumenten der Arbeitsförderung. Die Arbeitsmarktpolitik muss dazu auf nachweislich integrationswirksame Instrumente konzentriert und die Mittel müssen konsequent nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden.
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