Ältere Arbeitnehmer

Erwerbsbeteiligung weiter voranbringen

Die erfolgreiche Fortsetzung des Umdenkens und Umsteuerns zu mehr Beschäftigung Älterer erfordert eine Politik, die hierzu klare Signale für alle Akteure setzt. Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Betroffenen selbst müssen stärker dafür sensibilisiert werden, dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ohne Alternative ist.

Der durch die BDA angestoßene, politische Paradigmenwechsel zu einer höheren Beschäftigung Älterer ist erfolgreich. Bereits 2007 hatte Deutschland das für 2010 gesetzte Lissabon-Ziel der Europäischen Union einer Beschäftigungsquote 55-64-Jähriger von 50 % erreicht. Allein von 2003 bis 2008 ist die Beschäftigungsquote um über ein Drittel gestiegen – von 39,9 % (2003) auf 53,8 % (2008).

Diese Entwicklung macht eines deutlich: Mehr Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer ist – beschäftigungsförderliche gesetzliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt – möglich und nötig. Die von der Politik inzwischen auf den Weg gebrachten Reformen zur Beseitigung von Frühverrentungsanreizen in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters waren wichtige Signale für mehr Beschäftigung Älterer. Damit sich der positive Trend bei der Beschäftigung Älterer auch künftig fortsetzt, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Nicht zuletzt angesichts des voranschreitenden demografischen Wandels, der zu einem sinkenden und alternden Erwerbspersonenpotenzial führt, sind die Unternehmen in Deutschland künftig noch stärker auf das Erfahrungswissen älterer Arbeitnehmer angewiesen. Viele Unternehmen haben dies bereits erkannt und setzen sich im Rahmen einer demografiefesten Personalpolitik aktiv für ältere Mitarbeiter ein.

Frühverrentungsanreize konsequent abbauen

Damit noch mehr ältere Menschen in Beschäftigung gebracht werden und auch länger im Erwerbsleben bleiben können, müssen vor allem weitere Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung insgesamt auf den Weg gebracht werden. Neben einer konsequenten Umsetzung der „Rente mit 67“ bleibt der Gesetzgeber überdies aber auch beim weiteren Abbau von Frühverrentungsanreizen gefordert. So müssen Regelungen im Arbeitsförderungsrecht, die hinderlich für mehr Beschäftigung Älterer oder die zügige Rückkehr älterer Arbeitsloser in Beschäftigung sind, wie geplant auslaufen (z. B. Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit) bzw. konsequent abgebaut werden. Kontraproduktiv ist vor diesem Hintergrund die 2008 in Kraft getretene, erneute Verlängerung des Arbeitslosengelds für Ältere auf bis zu 24 Monate. Darüber hinaus sind weitere Reformen im Arbeitsrecht und im Bereich der Rentenversicherung erforderlich. Die Tarifvertragspartner sind beim weiteren Abbau so genannter Senioritätsprivilegien gefragt, die oft die Beschäftigung Älterer verteuern und sich als Hindernis vor allem für die Neueinstellung älterer Arbeitnehmer erweisen.

Hinreichende Flexibilität ohne neue Frühverrentungsanreize sicherstellen

Da es trotz aller Anstrengungen nicht immer gelingen wird, Arbeitnehmer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze aktiv im Erwerbsleben zu halten, muss ein Ausbau der Beschäftigung Älterer auch in Zukunft durch flexible, individuelle Rentenübergänge flankiert werden. Dabei muss aber auf Kostenneutralität geachtet und es dürfen keine neuen subventionierten Frühverrentungswege eröffnet werden. Die Vorschläge der BDA zur Förderung flexibler Erwerbsübergänge zielen darauf ab, die Gestaltungsoptionen für den Übergang von der Arbeits- in die Ruhestandsphase zu verbessern, z. B. durch die erleichterte Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente, die Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen oder den Verzicht auf Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei erwerbstätigen Rentnern.
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