Betriebliche Altersvorsorge
Auf freiwilliger Grundlage noch mehr erreichen
Der demografische Wandel erfordert ein Umsteuern von der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung hin zu mehr kapitalgedeckter Altersvorsorge. Attraktive Rahmenbedingungen und ein strikter Verzicht auf überflüssige Regulierung sind die wichtigsten Voraussetzungen, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.
Bürokratie und Regulierung in der betrieblichen Altersvorsorge müssen reduziert ,neue gesetzliche Regelungen dürfen nicht noch zusätzlich geschaffen werden. Deshalb darf z. B. die geplante EU-Richtlinie für Mindeststandards für Zusatzrentensysteme nicht verabschiedet werden. Insbesondere die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen von 5 auf 2 Jahre und die Regelungen zur Anpassung von Betriebsrentenanwartschaften, die dieser Entwurf vorsieht, würde die betriebliche Altersvorsorge verteuern und den administrativen Aufwand weiter erhöhen.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Insolvenzsicherung
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland hat einen wesentlichen Anteil am im internationalen Vergleich sehr hohen Sicherungsniveau der deutschen Alterssicherung. In Deutschland muss trotz Wirtschaftskrise niemand fürchten, dass seine Betriebsrentenansprüche bei Insolvenz seines früheren Arbeitgebers verloren gehen. Dem stehen jedoch Belastungen der Arbeitgeber gegenüber, die die Kosten der Insolvenzsicherung zu tragen haben. So stieg der PSV-Beitragsatz 2009 auf ein Rekordniveau von 14,2 Promille der Pensionsverpflichtungen. Auch deshalb ist es erforderlich, nach Wegen für eine nachhaltige Begrenzung der PSV-Beitragsbelastung zu suchen. Der BDA-Konzeptentwurf für eine stärker risikoorientierte Beitragsstruktur des PSV kann langfristig zu einer Senkung des Schadenvolumens des PSV führen, weil auf diese Weise Anreize für Maßnahmen zur Schadensvermeidung bzw. -reduzierung gesetzt werden. Insofern gilt es jetzt, den Abstimmungsprozess hierzu fortzusetzen – und mit Blick auf die gegebenenfalls erforderlichen gesetzlichen Änderungen – möglichst auch die Zustimmung der anderen Beteiligten in der betrieblichen Altersvorsorge zu erreichen.















