Betriebliche Altersvorsorge

Auf freiwilliger Grundlage noch mehr erreichen

Der demografische Wandel erfordert ein Umsteuern von der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung hin zu mehr kapitalgedeckter Altersvorsorge. Attraktive Rahmenbedingungen und ein strikter Verzicht auf überflüssige Regulierung sind die wichtigsten Voraussetzungen, um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.

Seit der Gesetzgeber die beitragsfreie Entgeltumwandlung über 2008 hinaus gesichert hat, bestehen gute Aussichten, dass die betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage noch weitere Verbreitung findet. Die betriebliche Altersvorsorge ist besonders geeignet, mit großer Breitenwirkung und hoher Effizienz einen Beitrag zum weiteren Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu leisten. Sie kann zudem auch das sozialpolitische Anliegen einer ergänzenden Altersvorsorge mit personalpolitischen Zielen verbinden: So hilft ein attraktives betriebliches Versorgungssystem, Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und langfristig zu halten.

Bürokratie und Regulierung in der betrieblichen Altersvorsorge müssen reduziert ,neue gesetzliche Regelungen dürfen nicht noch zusätzlich geschaffen werden. Deshalb darf z. B. die geplante EU-Richtlinie für Mindeststandards für Zusatzrentensysteme nicht verabschiedet werden. Insbesondere die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen von 5 auf 2 Jahre und die Regelungen zur Anpassung von Betriebsrentenanwartschaften, die dieser Entwurf vorsieht, würde die betriebliche Altersvorsorge verteuern und den administrativen Aufwand weiter erhöhen.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Angemessene steuerliche Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für die weitere Verbreitung und Effizienz der betrieblichen Altersvorsorge. Vor diesem Hintergrund müssen die heute im Steuerrecht bestehenden Hemmnisse beseitigt werden. Insbesondere müssen Pensionsrückstellungen der Unternehmen in voller Höhe steuerlich anerkannt werden. Die nach der im März 2009 vom Bundestag beschlossenen Bilanzrechtsreform ab 2010 geltende Rechtslage, dass nur noch ein Teil der Pensionsrückstellungen steuerlich berücksichtigt wird, führt nicht nur zu einer überhöhten steuerlichen Belastung von Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge, sondern auch zu unnötiger Bürokratie. Durch die fehlende steuerliche Begleitung werden Unternehmen gezwungen, künftig zwei statt ein Gutachten für ihre Pensionsrückstellungen in Auftrag geben zu müssen, was zu höherem Bürokratieaufwand, laut Gesetzesbegründung von ca. 60 Mio. Euro jährlich, führt. Schließlich muss die steuerliche Schlechterstellung der externen Durchführungswege durch Ausbau der nachgelagerten Besteuerung, d. h. der Besteuerung erst im Zeitpunkt der Rentenleistung, zumindest verringert werden.

Insolvenzsicherung

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland hat einen wesentlichen Anteil am im internationalen Vergleich sehr hohen Sicherungsniveau der deutschen Alterssicherung. In Deutschland muss trotz Wirtschaftskrise niemand fürchten, dass seine Betriebsrentenansprüche bei Insolvenz seines früheren Arbeitgebers verloren gehen. Dem stehen jedoch Belastungen der Arbeitgeber gegenüber, die die Kosten der Insolvenzsicherung zu tragen haben. So stieg der PSV-Beitragsatz 2009 auf ein Rekordniveau von 14,2 Promille der Pensionsverpflichtungen. Auch deshalb ist es erforderlich, nach Wegen für eine nachhaltige Begrenzung der PSV-Beitragsbelastung zu suchen. Der BDA-Konzeptentwurf für eine stärker risikoorientierte Beitragsstruktur des PSV kann langfristig zu einer Senkung des Schadenvolumens des PSV führen, weil auf diese Weise Anreize für Maßnahmen zur Schadensvermeidung bzw. -reduzierung gesetzt werden. Insofern gilt es jetzt, den Abstimmungsprozess hierzu fortzusetzen – und mit Blick auf die gegebenenfalls erforderlichen gesetzlichen Änderungen – möglichst auch die Zustimmung der anderen Beteiligten in der betrieblichen Altersvorsorge zu erreichen.

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