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Bürokratie

Weniger Bürokratie erhöht die Standortattraktivität

Der Abbau von Bürokratie ist für die Unternehmen von großer Bedeutung. Er muss daher eine zentrale politische Aufgabe von Bundesregierung, Gesetzgebung und Politik auf nationaler und europäischer Ebene sein.

In Deutschland werden zu viele Innovationen und Investitionen durch Überregulierungen gehemmt. Ein konsequenter Bürokratieabbau hingegen macht einen Standort attraktiv, beseitigt Wachstumshemmnisse und schafft die Grundlage für mehr Beschäftigung.

Das Programm der Bundesregierung zum Bürokratieabbau, auf dessen Grundlage bis 2011 25 Prozent der Bürokratiekosten für die Wirtschaft abgebaut werden sollen, ist daher zu begrüßen. Ebenso ist die Einrichtung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) ein Schritt in die richtige Richtung. Der NKR kann als Bürokratie-TÜV wirken und Kostenbewusstsein in den Ressorts schärfen. Seine Einrichtung verdeutlicht noch einmal, was dem Grunde nach selbstverständlich sein sollte: Alle Gesetzgebungsvorhaben und jedes Gesetz ist generell auf überflüssige Kostenbelastung für die Wirtschaft und die Bevölkerung zu überdenken.

Bürokratielasten gehen in die Milliarden

Die Messung von Informationspflichten nach dem so genannten Standardkostenmodell kann dabei nur ein erster Schritt sein. Regierung, Verwaltung und Gesetzgebung dürfen keinesfalls aus den Augen verlieren, das gesamte Rechts- und Regelwerk umfassend von Bürokratie zu bereinigen. Bei einer Beschränkung der Bürokratiemessung auf Informationspflichten müssen diese vollständig und korrekt erfasst werden. Es kann nicht sein, dass Ministerien sich weigern, die in ihren Bereich fallenden Informationspflichten zu messen. So werden im Arbeitsrecht wesentliche Teile von Informationspflichten schon im ersten Zugriff ausgeklammert. Die bisher angegebene Zahl von 35 Mrd. Euro an Bürokratielasten der Wirtschaft unterschreitet daher das wirkliche Maß der Bürokratie erheblich, selbst wenn man sich auf den engen Bürokratiebegriff der Bundesregierung im Sinne von Informationspflichten beschränkt.

Gesetze zum Bürokratieabbau ohne große Wirkung

Auch die drei Mittelstandsentlastungsgesetze haben beim Bürokratieabbau keinen wirklichen und durchgreifenden Fortschritt mit sich gebracht. Die Abschaffung einzelner – häufig gar nicht mehr angewendeter Vorschriften – reicht nicht aus, um das Problem bürokratischer Überregulierung für den Mittelstand zu beseitigen. Das gilt entsprechend für das Steuerbürokratieabbaugesetz.

Derzeit beobachten die Arbeitgeber mit Sorge, dass der notwendige Bürokratieabbau an vielen Stellen ins Stocken geraten ist. An anderen Stellen wird bereits wieder neue Bürokratie aufgebaut. Diese Entwicklung macht deutlich: notwendig ist ein konkretes Gesamtkonzept für den Bürokratieabbau. Die Vereinfachungsvorschläge der Wirtschaft liegen lange schon auf dem Tisch. Sie betreffen das gesamte nationale und europäische Rechts- und Regelwerk. Regierung und Gesetzgebung sind am Zuge, jetzt zügig zu handeln.
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