Schrift: +-

Elektronische Lohnsteuerkarte: Neues Verfahren startet erst zum 1. Januar 2013

Am 1. Dezember 2011 hat die Finanzministerkonferenz des Bundes und der Länder beschlossen, den Start der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 zu verschieben. Hierfür verantwortlich sind technische Probleme, Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens sowie noch ausstehende Qualitätssicherungsmaßnahmen seitens der Finanzverwaltung.

Voraussichtlich zum 1. November 2012 wird der erstmalige Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für die Arbeitgeber möglich sein, so dass vorschüssig rechnende Unternehmen und Behörden die ELStAM ihrer Beschäftigten rechtzeitig abrufen können.

Im Informationsschreiben bzw. dem Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung (siehe weiterführende Informationen) wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. auf der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 für die Lohnsteuerabrechnung durch den Arbeitgeber weiter gelten. Stimmen allerdings die dort eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Freibeträge) für 2012 nicht mehr, sind diese vom Arbeitnehmer bei seinem zuständigen Finanzamt zu ändern und die dort ausgehändigte Bescheinigung dem Arbeitgeber vorzulegen.

Die BDA empfiehlt, soweit noch nicht geschehen, die Beschäftigten und Firmenrentner zu informieren (z. B. Schwarzes Brett, Intranet, E-Mail).