EU2020-Strategie
Wachstum und Beschäftigung müssen Vorrang haben
Die EU2020-Strategie ist die Nachfolgestrategie der im Jahr 2010 ausgelaufenen Lissabon-Strategie. Ein zentrales Ziel der Strategie ist es, den Menschen mehr und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Denn eine Kernaussage der EU-Studie „Soziale Wirklichkeit in Europa“ ist es, dass die Sozialsysteme der EU-Mitgliedstaaten sehr gut in der Lage sind, Menschen in Armut materiell zu unterstützen, dass sie es aber nicht schaffen den Menschen ausreichend neue Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die EU2020-Strategie muss hier ansetzen. Es geht darum, die Arbeits- und Sozialpolitik sehr viel beschäftigungsfreundlicher als bisher umzugestalten.
Der Europäische Rat hat im Juni 2010 als beschäftigungspolitisches Ziel der EU2020-Strategie eine Beschäftigungsquote von 75 Prozent beschlossen. Von den deutschen Arbeitgebern wird dieses Ziel sehr begrüßt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels muss alles getan werden, um das Arbeitskräftepotenzial voll auszuschöpfen. Dass dieses ambitionierte Ziel erreichbar ist, zeigt der Anstieg der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer in Deutschland. Durch den von den Arbeitgebern angestoßenen Paradigmenwechsel hin zu mehr Beschäftigung Älterer konnte in Deutschland die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen in den Jahren 2000 bis 2009 um die Hälfte von 37,6 Prozent auf 56,2 Prozent gesteigert werden.
Flexicurity-Grundsätze geben wichtige Orientierung
Grundvoraussetzung ist aber, dass die europäischen Staaten die bereits 2007 beschlossenen Flexicurity-Grundsätze für einen flexiblen und stabilen Arbeitsmarkt noch sehr viel besser als bisher umsetzen. Diese vom Europäischen Rat beschlossenen Flexicurity-Grundsätze sind eine wichtige Orientierung für die Modernisierung der Arbeitsmärkte. Denn mit dem Flexicurity-Konzept wurde ein Ansatz entwickelt, mit dem das von der EU-Studie festgestellte Defizit an Chancen ins Zentrum gestellt wird. Der Grundgedanke von Flexicurity ist, durch die Beseitigung von Beschäftigungshürden den Übergang von einem Arbeitsverhältnis in ein anderes sowie die Aufnahme eines neues Jobs zu beschleunigen und so beim Verlust des Arbeitsplatzes die Chancen zu verbessern, schnell wieder in Beschäftigung zu kommen. Im Sinne eines „Flexicurity-Mainstreamings“ muss Flexicurity nun als Grundprinzip in alle Bereiche der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Eingang finden.
Die Europäischen Sozialpartner haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur EU2020-Strategie ganz klar erklärt, dass ein signifikantes höheres Wachstum die Grundbedingung dafür ist, das Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 Prozent zu erreichen. Die EU2020-Strategie muss eine Wachstumsstrategie sein. Das bedeutet, mehr Wachstum und Beschäftigung müssen absoluten Vorrang in der Umsetzung der Strategie haben. Die Erfahrung mit der Lissabon-Strategie haben gezeigt, dass erst die Ausrichtung auf Wachstum und Beschäftigung zu Erfolgen geführt hat. Eine Strategie, die für alles und nichts steht, wird am Ende nichts bringen. Der Fehler darf bei der EU2020-Strategie nicht wiederholt werden.
Die EU2020-Strategie ist die Nachfolgestrategie der im Jahr 2010 ausgelaufenen Lissabon-Strategie. Ein zentrales Ziel der Strategie ist es, den Menschen mehr und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Denn eine Kernaussage der EU-Studie „Soziale Wirklichkeit in Europa“ ist es, dass die Sozialsysteme der EU-Mitgliedstaaten sehr gut in der Lage sind, Menschen in Armut materiell zu unterstützen, dass sie es aber nicht schaffen den Menschen ausreichend neue Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die EU2020-Strategie muss hier ansetzen. Es geht darum, die Arbeits- und Sozialpolitik sehr viel beschäftigungsfreundlicher als bisher umzugestalten.
Der Europäische Rat hat im Juni 2010 als beschäftigungspolitisches Ziel der EU2020-Strategie eine Beschäftigungsquote von 75 Prozent beschlossen. Von den deutschen Arbeitgebern wird dieses Ziel sehr begrüßt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels muss alles getan werden, um das Arbeitskräftepotenzial voll auszuschöpfen. Dass dieses ambitionierte Ziel erreichbar ist, zeigt der Anstieg der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer in Deutschland. Durch den von den Arbeitgebern angestoßenen Paradigmenwechsel hin zu mehr Beschäftigung Älterer konnte in Deutschland die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen in den Jahren 2000 bis 2009 um die Hälfte von 37,6 Prozent auf 56,2 Prozent gesteigert werden.
Flexicurity-Grundsätze geben wichtige Orientierung
Grundvoraussetzung ist aber, dass die europäischen Staaten die bereits 2007 beschlossenen Flexicurity-Grundsätze für einen flexiblen und stabilen Arbeitsmarkt noch sehr viel besser als bisher umsetzen. Diese vom Europäischen Rat beschlossenen Flexicurity-Grundsätze sind eine wichtige Orientierung für die Modernisierung der Arbeitsmärkte. Denn mit dem Flexicurity-Konzept wurde ein Ansatz entwickelt, mit dem das von der EU-Studie festgestellte Defizit an Chancen ins Zentrum gestellt wird. Der Grundgedanke von Flexicurity ist, durch die Beseitigung von Beschäftigungshürden den Übergang von einem Arbeitsverhältnis in ein anderes sowie die Aufnahme eines neues Jobs zu beschleunigen und so beim Verlust des Arbeitsplatzes die Chancen zu verbessern, schnell wieder in Beschäftigung zu kommen. Im Sinne eines „Flexicurity-Mainstreamings“ muss Flexicurity nun als Grundprinzip in alle Bereiche der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Eingang finden.
Die Europäischen Sozialpartner haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur EU2020-Strategie ganz klar erklärt, dass ein signifikantes höheres Wachstum die Grundbedingung dafür ist, das Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 Prozent zu erreichen. Die EU2020-Strategie muss eine Wachstumsstrategie sein. Das bedeutet, mehr Wachstum und Beschäftigung müssen absoluten Vorrang in der Umsetzung der Strategie haben. Die Erfahrung mit der Lissabon-Strategie haben gezeigt, dass erst die Ausrichtung auf Wachstum und Beschäftigung zu Erfolgen geführt hat. Eine Strategie, die für alles und nichts steht, wird am Ende nichts bringen. Der Fehler darf bei der EU2020-Strategie nicht wiederholt werden.
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