Europäischer Bildungsraum
Transparenz und Mobilität in Europa schaffen
Die BDA unterstützt die Ziele der europäischen Bildungspolitik, durch eine Steigerung von Transparenz und Vergleichbarkeit die Durchlässigkeit der Systeme zu verbessern und die Mobilität in Europa zu erhöhen. Dies darf aber nicht zu Lasten der nationalen Besonderheiten gehen.
Sowohl der Bologna-Prozess im Bereich der Hochschulen als auch der Kopenhagen-Prozess in der beruflichen Bildung verfolgen das wichtige Anliegen, einheitliche Bildungsräume in Europa zu schaffen und dadurch Mobilität und lebenslanges Lernen zu fördern. Beides ist notwendig, um den wachsenden Anforderungen der internationalen Märkte gerecht zu werden.
Bologna – Beschäftigungsfähigkeit gewährleisten
Der Bologna-Prozess ist eine der wichtigsten Reformen im Hochschulbereich. Die Umstellung auf die gestufte Studienstruktur von Bachelor und Master muss zügig fortgesetzt werden. Die Hochschulen sind aufgefordert, vorhandene Defizite wie z. B. den noch immer mangelnden Praxisbezug insbesondere bei den Bachelor-Studiengängen schnell und effektiv zu beseitigen. Aus Sicht der Arbeitgeber ist es entscheidend, dass die Berufsbefähigung der Absolventen, insbesondere der Bachelor-Studiengänge, gewährleistet ist. Die Arbeitgeber bieten den Hochschulen und der Politik ihre Mitwirkung an der Umsetzung dieses wichtigen Ziels des Bologna-Prozesses an.
Transparenz und Vergleichbarkeit gestalten
Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) führt die beiden getrennten Prozesse erstmalig zusammen. Er ermöglicht es, Qualifikationen anhand der erworbenen Kompetenzen transparent und vergleichbar zu machen – unabhängig davon an welchem Lernort und mit welchem Lernaufwand sie erworben wurden. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft verwirklicht: Entscheidend bei der Beurteilung einer Qualifikation ist, was jemand kann, und nicht, wo und wie lange er etwas gelernt hat.
Dieses neue System kann aber nur funktionieren, wenn es konsequent umgesetzt wird, d. h. wenn tatsächlich die erworbenen Kompetenzen in den Mittelpunkt gerückt werden. Nur dann wird der Rahmen einen Mehrwert bringen und auch von der betrieblichen Praxis akzeptiert und angewendet werden. Und nur dann kann er als gemeinsamer europäischer Referenzrahmen die Qualifikationssysteme verschiedener Länder miteinander verknüpfen und damit Qualifikationen über Länder- und Systemgrenzen hinweg in Europa verständlicher machen. Daher muss sich auch der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR), der den EQR auf nationaler Ebene umsetzt, an den Anforderungen des Beschäftigungssystems orientieren. Entscheidendes Kriterium muss die umfassende Handlungskompetenz sein. Es darf keine pauschale Zuordnung von Abschlüssen geben und keine Reservierung bestimmter Niveaus für bestimmte Lernbereiche, insbesondere keine Reservierung der obersten Niveaus für akademische Qualifikationen.
ECVET und ECTS zusammenführen
Das als Ergänzung zum EQR entwickelte europäische Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) wird als eigenständiges, unabhängiges Leistungspunktesystem ausschließlich für die berufliche Bildung die Durchlässigkeit zur Hochschule und damit auch die studiengangverkürzende Anerkennung von Kompetenzen nicht erleichtern, sondern zusätzlich erschweren. Die Forderung der BDA, langfristig eine Kompatibilität mit dem Leistungspunktesystem der Hochschulen (ECTS) herzustellen, muss daher weiter verfolgt werden. Trotz des begrüßenswerten Anliegens der EU-Kommission sind Praktikabilität und Mehrwert des geplanten Systems weiterhin fraglich. Die Möglichkeit der Anerkennung von Lerneinheiten bietet einen neuen Anreiz, Teile der Ausbildung im Ausland zu erwerben. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene äußerst komplexe System der Unterteilung ganzheitlicher Qualifikationen in Einheiten, die zusätzlich mit Punkten versehen werden, ist aber mit einem erheblichen Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Eine Anwendung ist gegenwärtig nur im Rahmen von transnationalen Partnerschaften auf der Grundlage von bilateralen Vereinbarungen vorstellbar.
Bologna – Beschäftigungsfähigkeit gewährleisten
Der Bologna-Prozess ist eine der wichtigsten Reformen im Hochschulbereich. Die Umstellung auf die gestufte Studienstruktur von Bachelor und Master muss zügig fortgesetzt werden. Die Hochschulen sind aufgefordert, vorhandene Defizite wie z. B. den noch immer mangelnden Praxisbezug insbesondere bei den Bachelor-Studiengängen schnell und effektiv zu beseitigen. Aus Sicht der Arbeitgeber ist es entscheidend, dass die Berufsbefähigung der Absolventen, insbesondere der Bachelor-Studiengänge, gewährleistet ist. Die Arbeitgeber bieten den Hochschulen und der Politik ihre Mitwirkung an der Umsetzung dieses wichtigen Ziels des Bologna-Prozesses an.
Transparenz und Vergleichbarkeit gestalten
Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) führt die beiden getrennten Prozesse erstmalig zusammen. Er ermöglicht es, Qualifikationen anhand der erworbenen Kompetenzen transparent und vergleichbar zu machen – unabhängig davon an welchem Lernort und mit welchem Lernaufwand sie erworben wurden. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft verwirklicht: Entscheidend bei der Beurteilung einer Qualifikation ist, was jemand kann, und nicht, wo und wie lange er etwas gelernt hat.
Dieses neue System kann aber nur funktionieren, wenn es konsequent umgesetzt wird, d. h. wenn tatsächlich die erworbenen Kompetenzen in den Mittelpunkt gerückt werden. Nur dann wird der Rahmen einen Mehrwert bringen und auch von der betrieblichen Praxis akzeptiert und angewendet werden. Und nur dann kann er als gemeinsamer europäischer Referenzrahmen die Qualifikationssysteme verschiedener Länder miteinander verknüpfen und damit Qualifikationen über Länder- und Systemgrenzen hinweg in Europa verständlicher machen. Daher muss sich auch der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR), der den EQR auf nationaler Ebene umsetzt, an den Anforderungen des Beschäftigungssystems orientieren. Entscheidendes Kriterium muss die umfassende Handlungskompetenz sein. Es darf keine pauschale Zuordnung von Abschlüssen geben und keine Reservierung bestimmter Niveaus für bestimmte Lernbereiche, insbesondere keine Reservierung der obersten Niveaus für akademische Qualifikationen.
ECVET und ECTS zusammenführen
Das als Ergänzung zum EQR entwickelte europäische Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) wird als eigenständiges, unabhängiges Leistungspunktesystem ausschließlich für die berufliche Bildung die Durchlässigkeit zur Hochschule und damit auch die studiengangverkürzende Anerkennung von Kompetenzen nicht erleichtern, sondern zusätzlich erschweren. Die Forderung der BDA, langfristig eine Kompatibilität mit dem Leistungspunktesystem der Hochschulen (ECTS) herzustellen, muss daher weiter verfolgt werden. Trotz des begrüßenswerten Anliegens der EU-Kommission sind Praktikabilität und Mehrwert des geplanten Systems weiterhin fraglich. Die Möglichkeit der Anerkennung von Lerneinheiten bietet einen neuen Anreiz, Teile der Ausbildung im Ausland zu erwerben. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene äußerst komplexe System der Unterteilung ganzheitlicher Qualifikationen in Einheiten, die zusätzlich mit Punkten versehen werden, ist aber mit einem erheblichen Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Eine Anwendung ist gegenwärtig nur im Rahmen von transnationalen Partnerschaften auf der Grundlage von bilateralen Vereinbarungen vorstellbar.















