Familien-Pflegezeit
Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge bieten viele Möglichkeiten
Zum Vorschlag einer zweijährigen „Familien-Pflegezeit“ (Interview Familienministerin Kristina Schröder in der „FAZ“ vom 3.3.2010) erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:
Die demografische Entwicklung rückt die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stärker in den Fokus der betrieblichen Personalpolitik. Die Unternehmen stellen sich der Herausforderung: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge bieten individuelle und umfassende Möglichkeiten, um Angehörige zu pflegen. Insbesondere die Möglichkeit der Arbeitszeitkonten wird genutzt.
Angesichts der andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise darf es keine weiteren Belastungen für Arbeit und Beschäftigung geben. Es entsteht ein Kostenrisiko für Betriebe, wenn Arbeitnehmer ihr Unternehmen verlassen, bevor die durch die Pflegezeit unterbliebene Arbeit nachgeholt ist. Darüber hinaus muss auch die jeweilige betriebliche Situation mitberücksichtigt werden. Die deutsche Wirtschaft setzt auf flexible Arbeitszeitmodelle und nicht auf gesetzliche Regulierung.
Angesichts der andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise darf es keine weiteren Belastungen für Arbeit und Beschäftigung geben. Es entsteht ein Kostenrisiko für Betriebe, wenn Arbeitnehmer ihr Unternehmen verlassen, bevor die durch die Pflegezeit unterbliebene Arbeit nachgeholt ist. Darüber hinaus muss auch die jeweilige betriebliche Situation mitberücksichtigt werden. Die deutsche Wirtschaft setzt auf flexible Arbeitszeitmodelle und nicht auf gesetzliche Regulierung.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN





