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Hochschule

Wettbewerb stärken, Niveau verbessern

Deutschland braucht exzellente und wettbewerbsfähige Hochschulen mit unterschiedlichen Profilen. Profilbildung setzt weitgehende Autonomie voraus. Zentrales Ziel des Hochschulstudiums muss die Beschäftigungsfähigkeit und Innovationskraft der Absolventen sein.

Eine leistungsstarke und differenzierte Hochschullandschaft zeichnet sich durch Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien in staatlicher und privater Trägerschaft aus, die jeweils eigenständig über ihr Profil entscheiden und untereinander im Wettbewerb stehen. Profilbildung setzt Autonomie in allen wissenschaftlichen Fragen, in Studierendenauswahl, Personalrekrutierung, Finanzverantwortung und Management voraus. Hierfür benötigen die Hochschulen effiziente Leitungsstrukturen sowie eine serviceorientierte Verwaltung.

Auftrag der Hochschulen ist Forschung und insbesondere auch Lehre auf hohem Niveau. Die Hochschulen tragen die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung und die Qualität ihrer Angebote. Die Qualität der Lehre hängt entscheidend von der Relation zwischen Studierenden und Lehrkräften ab. Diese Betreuungsrelation von heute einem Professor für mehr als 52 Studierende muss in den nächsten Jahren um ein Drittel verbessert werden. Zentrales Ziel des Hochschulstudiums ist die Beschäftigungsfähigkeit und Innovationskraft der Absolventen. Daher müssen Beschäftigungsprofile der Praxis bei der Entwicklung von Studienangeboten berücksichtigt werden. Auch das Angebot an dualen Studiengängen muss erweitert und verbessert werden.

Bologna-Prozess konsequent umsetzen

Zur Modernisierung der Hochschulen gehört die grundlegende Neukonzeption aller Studiengänge. Die Hochschulen müssen ihre Angebote daher zügig auf die Bachelor-/Master-Struktur umstellen. Ein Studium muss neben Fachkompetenz auch Sozial- und Personalkompetenz vermitteln, die Persönlichkeitsbildung der Studierenden stärken sowie interdisziplinär ausgerichtet sein.

Darüber hinaus setzt ein hochwertiges Studienangebot auch ein professionelles internes Qualitätsmanagementsystem an den Hochschulen voraus. Dies wird nach vom Akkreditierungsrat zu definierenden Qualitätsmerkmalen akkreditiert.

Zu den Aufgaben der Hochschule muss auch eine eigenständige Auswahl der Studierenden nach transparenten, ganzheitlich orientierten Kriterien gehören. Auch Absolventen einer beruflichen Ausbildung müssen Zugang zu den Auswahlverfahren erhalten. Die Anrechnung beruflicher Qualifikationen auf das Hochschulstudium, die zu einer Verkürzung der Studienzeit führt, muss weiter verbessert werden.

Außerdem muss das Engagement der Hochschulen in der wissenschaftlichen Weiterbildung (quartäre Bildung) für Berufspraktiker mit und ohne Hochschulabschluss in enger Kooperation mit der Wirtschaft deutlich ausgebaut werden.

Hochschulfinanzierung neu gestalten

Die Grundfinanzierung der Hochschulen muss staatliche Aufgabe bleiben. Öffentliche Mittel im Hochschulbereich sind auf der Basis von nachfrage- und wettbewerbsorientierten Kriterien zu vergeben. Die Möglichkeiten zur Erwirtschaftung eigener Einnahmen durch Drittmittel, Verwertungsgewinne sowie Einnahmen aus Studienbeiträgen und Weiterbildungsangeboten sind deutlich auszubauen.

Fachkräftemangel bekämpfen

Zur Sicherung des Führungs- und Fachkräftenachwuchses muss die Absolventenquote in den nächsten Jahren auf 40 Prozent gesteigert werden. Hierfür ist insbesondere die Abbrecherquote auf unter 10 Prozent zu senken. Damit zudem die Chancen geburtenstarker und doppelter Abiturientenjahrgänge genutzt werden können, muss der Hochschulpakt 2020 konsequent umgesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Angebot von MINT-Studienplätzen ausgebaut wird. Der Anteil der Hochschulabsolventen in diesen Fächern an allen Hochschulabsolventen sollte in den nächsten Jahren auf 40 Prozent gesteigert werden.
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