Krankenversicherung

Weg für neues Finanzierungssystem frei machen

Eine zukunftssichere Krankenversicherung erfordert vor allem mit Blick auf die überhöhten Personalzusatzkosten sowie die demografische Entwicklung durchgreifende und nachhaltige Strukturreformen, die sowohl auf der Finanzierungs- als auch auf der Leistungsseite ansetzen. Auf der Finanzierungsseite bieten einkommensunabhängige Gesundheitsprämien hierfür den besten Weg. Auf der Leistungsseite kommt es vor allem darauf an, den Wettbewerb zu intensivieren und den Aufgabenkatalog auf eine Basissicherung zu konzentrieren.

Zentraler Reformschritt muss die vollständige Entkopplung der Krankheitskostenfinanzierung vom Arbeitsverhältnis sein. Der beste Weg hierfür ist die Umstellung der Finanzierung auf einkommensunabhängige Gesundheitsprämien mit Auszahlung des Arbeitgeberanteils in den Bruttolohn und steuerfinanziertem Sozialausgleich für Einkommensschwache. In einem solchen Gesundheitsprämienmodell können weder Lohn- und Gehaltserhöhungen noch Prämienanhebungen zu höheren Personalzusatzkosten führen. Zudem kann der soziale Ausgleich über das Steuer- und Transfersystem zielgenauer und transparenter als heute organisiert werden. Das notwendige Umverteilungsvolumen kann dadurch reduziert werden. Die heutigen lohnorientierten Beiträge wirken wie eine Strafsteuer auf Arbeit. Eine bloße prozentuale Festschreibung des Arbeitgeberanteils ändert hieran nichts, da auch künftig bei jeder Lohnerhöhung automatisch und proportional die Personalzusatzkosten mit steigen.

Wettbewerb stärken und Eigenverantwortung ausbauen

Bedarfsgerechte, qualitätssichernde sowie kostengünstige Strukturen und Angebote im Gesundheitswesen setzen wettbewerbsorientierte Steuerungsprozesse und Handlungsspielräume für alle Marktteilnehmer voraus. Der Ausbau von Wettbewerbselementen ist eines der wirksamsten Mittel zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung, insbesondere zur Vermeidung von Ineffizienzen im Leistungsgeschehen und in den Organisationsstrukturen sowie von Fehlanreizen für Versicherte und Leistungsanbieter. Erforderlich sind deshalb vorrangig mehr Vertragsfreiheiten für die Krankenkassen bei der Aushandlung von Preisen, Mengen und Qualitäten mit den Leistungsanbietern – unter Beachtung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften – sowie größere Gestaltungsspielräume für die Krankenkassen beim Angebot unterschiedlicher Versorgungsformen an die Versicherten.

Ein staatlich organisiertes und über Zwangsabgaben finanziertes Gesundheitssystem kann nur nachhaltig leistungsfähig und finanzierbar bleiben, wenn es sich auf eine Basissicherung beschränkt. Ziel sollte sein, dass grundsätzlich nur noch solche Leistungen finanziert werden, die notwendig und evidenzbasiert sind und wirtschaftlich erbracht werden. Selbstbeteiligung setzt zudem Anreize für ein gesundheits- sowie kostenbewusstes Verhalten der Versicherten und trägt dem Grundsatz Rechnung, dass eine Sozialversicherung entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip ausschließlich Leistungen erbringen sollte, die der Einzelne nicht selbst tragen kann. Belastungsobergrenzen verhindern dabei individuelle Überforderungen.

Kapitalgedeckte Risikovorsorge aufbauen

Zur langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Risikovorsorge unverzichtbar. Im heutigen Umlagesystem drohen angesichts der demografischen Entwicklung massive Belastungen der Beitragszahler und damit gravierende intergenerative Umverteilung. Der Kapitalstock darf aber nicht innerhalb des öffentlich-rechtlichen Systems aufgebaut werden, denn hier besteht immer die Gefahr, dass der Gesetzgeber die Rücklagen zweckentfremdet oder Einfluss auf die Anlagepolitik nimmt.
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