Zu unflexibel und unkalkulierbar
Kündigungsschutz rechtssicher gestalten
Der Kündigungsschutz ist das Kernstück des Individualarbeitsrechts. Die geltenden gesetzlichen Regelungen sind jedoch beschäftigungsfeindlich. Sie schaffen Beschäftigungshemmnisse, indem Kündigungen unüberschaubar und teuer werden.
Gesetzliche Grundlagen für den Kündigungsschutz finden sich neben der zentralen Kodifizierung im Kündigungsschutzgesetz zusätzlich in zahlreichen Spezialgesetzen. Ein solcher besonderer Kündigungsschutz besteht z.B. für Betriebsräte, schwerbehinderte Menschen, Auszubildende sowie während der Elternzeit und des Mutterschutzes.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist seit langem Gegenstand einer intensiven wissenschaftlichen und auch politischen Diskussion. Die BDA setzt sich für die Modernisierung und Flexibilisierung des nicht mehr zeitgemäßen deutschen Kündigungsschutzrechtes ein. Dies ist erforderlich, um die beschäftigungshemmende Wirkung des geltenden Kündigungsschutzes zu beseitigen. Kündigungsschutz verhindert keine Kündigungen. Das soll er auch nicht. Alle belastbaren wirtschaftspolitischen Studien belegen aber eindeutig den Zusammenhang zwischen Langzeitarbeitslosigkeit und einem starrem Beschäftigungsschutz. Wer die Voraussetzungen für neue Beschäftigung schaffen will, kommt an einer Reform des Kündigungsschutzes nicht vorbei.
Der Ausspruch einer Kündigung darf nicht zu völlig unüberschaubaren Folgen führen. Um das zu verhindern, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen. Diese sollten von den Vertragspartnern im beiderseitigen Einvernehmen gestaltet werden. Dafür ist die Einführung einer umfassenden Abfindungsoption sinnvoll. Der Arbeitnehmer erhält den Anspruch auf eine Abfindung für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Dies würde zu mehr Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit bei Kündigungen führen. Das System der Abfindungsoption würde eine Stärkung der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit und deutlich mehr Rechtssicherheit bedeuten.
Kündigungsrecht weiterentwickeln
Darüber hinaus ist eine Weiterentwicklung des Kündigungsrechts notwendig:
Der Ausspruch einer Kündigung darf nicht zu völlig unüberschaubaren Folgen führen. Um das zu verhindern, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen. Diese sollten von den Vertragspartnern im beiderseitigen Einvernehmen gestaltet werden. Dafür ist die Einführung einer umfassenden Abfindungsoption sinnvoll. Der Arbeitnehmer erhält den Anspruch auf eine Abfindung für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Dies würde zu mehr Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit bei Kündigungen führen. Das System der Abfindungsoption würde eine Stärkung der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit und deutlich mehr Rechtssicherheit bedeuten.
Kündigungsrecht weiterentwickeln
Darüber hinaus ist eine Weiterentwicklung des Kündigungsrechts notwendig:
- Die Begrenzung der Sozialauswahlkriterien auf Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten ist notwendig. Dem Schwerbehindertenschutz wird durch die Sonderbestimmungen im Sozialgesetzbuch IX bereits ausreichend Rechnung getragen, dem Alter durch die Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit und durch das AGG.
- Das Verfahren der Betriebsratsanhörung muss vereinfacht werden. Dazu gehört es, dass eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung auch noch nach Ausspruch der Kündigung nachgeholt werden kann. Dies mindert nicht die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung, führt aber zu deutlich mehr Rechtssicherheit.
- Die Systematik des Verzugslohns muss neu geregelt werden. Hierzu bietet es sich unter anderem an, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess gleichermaßen ohne weitere Voraussetzungen einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung stellen können, wenn eine Kündigung keinen Bestand haben wird.
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