Öffentliche Finanzen
Staatsfinanzen sanieren – Schuldenstopp erreichen
Die Bundesregierung muss trotz Finanzmarktkrise an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts ab 2011 festhalten. Dies ist im Grundgesetz durch die Einführung einer sanktionsbewährten Schuldenschranke zu flankieren.
Die von der Großen Koalition erfolgreich eingeleitete Haushaltskonsolidierung muss konsequent weiter fortgesetzt werden: Zwar wird es angesichts der finanziellen Tragweite des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes mit einer Kreditermächtigung von bis zu 100 Mrd. Euro schwerer werden, bis 2011 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen. Das darf aber kein Grund sein, die notwendige Konsolidierung des Bundeshaushalts auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Insbesondere ist die aktuelle Finanzmarktkrise keine Rechtfertigung für Ausgabenprogramme in anderen Bereichen und erst recht keine Entschuldigung für beliebiges Schuldenmachen. Vielmehr muss nach wie vor Ziel sein, auch im Bund baldmöglichst einen ausgeglichenen Haushalt zu realisieren.
Fiskalische Herausforderungen beachten
Erfreulich ist, dass die bisherigen beachtlichen Konsolidierungserfolge der öffentlichen Haushalte auch zu einem Rückgang der Staatsquote geführt haben: Nach einem Spitzenwert von 48,4 Prozent im Jahr 2003 beansprucht der staatliche Sektor im Jahr 2008 voraussichtlich einen Anteil von 43,5 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Zudem 2008 wird voraussichtlich nur ein leichter Finanzierungsüberschuss erreichbar sein, nachdem 2007 noch ein Plus von gut 3 Mrd. Euro zu Buche schlug. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet für 2009 bereits mit einem gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo in Höhe von mindestens 0,2 Prozent des BIP.
Derzeit lassen sich allerdings insbesondere die aus der aktuellen Finanzmarktkrise und dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz erwachsenen Haushaltsrisiken für 2009 und 2010 nicht beziffern. Bereits jetzt absehbar sind jedoch die finanziellen Auswirkungen des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Hier ist mit jährlichen Steuerausfällen von ca. 9 Mrd. Euro zu rechnen. Daher sollte ein konsequenter Abbau von Steuervergünstigungen und Finanzhilfen auf der politischen Agenda nicht fehlen.
Wirksame Schuldenschranke einführen
Zum Pflichtprogramm der Großen Koalition gehört vor allem auch die Einführung einer schärferen Schuldenbegrenzung. Die Föderalismuskommission II sollte daher spätestens im Dezember ein Konzept für eine sanktionsbewährte Schuldenschranke vorlegen. Hierzu haben sich BDA und BDI bereits frühzeitig in einer gemeinsamen Stellungnahme positioniert und die verschiedenen Sitzungen der Föderalismuskommission II begleitet. Denn damit das dringend erforderliche Ziel eines ausgeglichenen Haushalts wirksam umgesetzt werden kann, braucht es eine strikte Begrenzung bei der Aufnahme öffentlicher Schulden. Auch sollten die Ausnahmen stark eingeschränkt sein – und insbesondere an ein Zwei-Drittel-Zustimmungserfordernis durch das Parlament gebunden sein. Zudem sollten neue Schulden innerhalb einer Legislaturperiode auch wieder durch einen verbindlichen Tilgungsplan abgebaut werden.
Fiskalische Herausforderungen beachten
Erfreulich ist, dass die bisherigen beachtlichen Konsolidierungserfolge der öffentlichen Haushalte auch zu einem Rückgang der Staatsquote geführt haben: Nach einem Spitzenwert von 48,4 Prozent im Jahr 2003 beansprucht der staatliche Sektor im Jahr 2008 voraussichtlich einen Anteil von 43,5 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Zudem 2008 wird voraussichtlich nur ein leichter Finanzierungsüberschuss erreichbar sein, nachdem 2007 noch ein Plus von gut 3 Mrd. Euro zu Buche schlug. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet für 2009 bereits mit einem gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo in Höhe von mindestens 0,2 Prozent des BIP.
Derzeit lassen sich allerdings insbesondere die aus der aktuellen Finanzmarktkrise und dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz erwachsenen Haushaltsrisiken für 2009 und 2010 nicht beziffern. Bereits jetzt absehbar sind jedoch die finanziellen Auswirkungen des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Hier ist mit jährlichen Steuerausfällen von ca. 9 Mrd. Euro zu rechnen. Daher sollte ein konsequenter Abbau von Steuervergünstigungen und Finanzhilfen auf der politischen Agenda nicht fehlen.
Wirksame Schuldenschranke einführen
Zum Pflichtprogramm der Großen Koalition gehört vor allem auch die Einführung einer schärferen Schuldenbegrenzung. Die Föderalismuskommission II sollte daher spätestens im Dezember ein Konzept für eine sanktionsbewährte Schuldenschranke vorlegen. Hierzu haben sich BDA und BDI bereits frühzeitig in einer gemeinsamen Stellungnahme positioniert und die verschiedenen Sitzungen der Föderalismuskommission II begleitet. Denn damit das dringend erforderliche Ziel eines ausgeglichenen Haushalts wirksam umgesetzt werden kann, braucht es eine strikte Begrenzung bei der Aufnahme öffentlicher Schulden. Auch sollten die Ausnahmen stark eingeschränkt sein – und insbesondere an ein Zwei-Drittel-Zustimmungserfordernis durch das Parlament gebunden sein. Zudem sollten neue Schulden innerhalb einer Legislaturperiode auch wieder durch einen verbindlichen Tilgungsplan abgebaut werden.















