Öffentliche Finanzen

Staatsfinanzen sanieren – Schuldenstopp erreichen

Die Bundesregierung muss unverändert der Konsolidierungsmaßnahmen oberste Priorität einräumen und konsequent auf einen ausgeglichenen Staatshaushalt hinarbeiten. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist dabei der wegweisende Kompass zur Herstellung solider Staatsfinanzen.

Die BDA sieht – trotz Kritik im Detail – in der von der Bundesregierung eingeleiteten Doppelstrategie zur Haushaltskonsolidierung, die auf Einsparungen und gleichzeitige Stärkung der Wachstumsdynamik setzt, einen richtigen Ansatz. Positiv am wegweisenden Haushaltsbegleitgesetz 2011–2014 ist zum einen, dass der Schwerpunkt der Konsolidierung auf Ausgabensenkungen und nicht auf Einnahmenerhöhungen beruht. Zum anderen ist zu begrüßen, dass weniger im investiven Bereich, sondern vor allem im konsumtiven Bereich gespart wird. Gerade die für den Bereich Arbeitsmarkt beschlossenen Maßnahmen setzen richtige und sinnvolle Akzente. Zu Recht geht die Bundesregierung davon aus, dass sich im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch eine gezielte Förderung Milliardenbeträge sparen lassen – ohne das Ziel einer zügigen Integration von Arbeitslosen in eine neue Beschäftigung zu gefährden.

Fiskalische Herausforderungen beachten

Mit dem mittelfristigen Haushaltsplan der Bundesregierung bis 2015 wird der Konsolidierungspfad konsequent fortgeführt. Dabei profitiert auch die öffentliche Hand von der bislang guten wie stabilen konjunkturellen Entwicklung – durch zusätzliche Steuereinnahmen. Bis 2015 plant die Bundesregierung die Nettokreditaufnahme (strukturelle Verschuldung inklusive konjunkturell bedingter Kreditaufnahme) auf 15 Mrd. Euro zu senken. Damit rückt die verfassungsrechtliche Vorgabe der Schuldenbremse mit einer strukturellen Neuverschuldung des Bundes von maximal 0,35 Prozent des BIP im Jahr 2016 in greifbare Nähe. Denn nach jüngsten Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln könnte dieses Ziel fast schon 2015 erreicht werden und 2016 gar um 4 Mrd. Euro unterschritten werden. Dies bedeutet keineswegs, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Konsolidierungsanstrengungen gelockert werden können. Denn die mittelfristige Finanzplanung und damit die Rückführungspläne des strukturellen Defizits sind unverändert mit Finanzierungsrisiken verbunden. So hat das Bundesfinanzministerium in den Jahren 2014 und 2015 die globalen Minderausgaben von jeweils fast 5 Mrd. Euro immer noch nicht ausfinanziert.

Handlungsbedarf besteht vor allem noch bei der Rückführung der Schuldenstandsquote: Die Maastrichter Schuldenstandsquote ist von 65 Prozent des BIP im Jahr 2007 auf über 80 Prozent des BIP im Jahr 2010 gestiegen, wobei dies vor allem der Finanzmarktkrise und den Abwicklungsgesellschaften, den Bad Banks, der Hypo Real Estate und der WestLB zuzurechnen ist. Allein die beiden Bad Banks sind nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums vom August 2011 für 9,5 Prozentpunkte der deutschen Staatsschulden verantwortlich; durch einen Buchungsfehler bei der Bad Bank der Hypo Real Estate ist dieser Wert allerdings um ca. 2,5 Prozentpunkte zu hoch ausgewiesen worden. Für den Zeitraum 2011–2015 erwartet das Bundesfinanzministerium – aufgrund einer deutlichen Verbesserung der Finanzierungssalden aller Gebietskörperschaften und eines unterstellten kräftigen BIP-Wachstums – eine Rückführung der Maastrichter Staatsschuldenquote auf 71 Prozent. Dies erfordert gleichwohl eine konsequent auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftspolitik wie auch ein Fortführen der vorrangig ausgabenseitigen Konsolidierungspolitik. Deutschland sollte zugleich entschlossen die Rückführung der Staatsschuldenquote auf die Maastrichter Obergrenze von 60 Prozent des BIP in Angriff nehmen, so wie es der novellierte europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt vorschreibt.

Subventionen gezielt abbauen

Die Forderung nach Subventionsabbau ist ein Dauerbrenner. Trotz des im 23. Subventionsbericht der Bundesregierung vom August 2011 aufgeführten Abbaus von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen – die u. a. auf dem Auslaufen krisenbedingter Maßnahmen und dem längst beschlossenen Auslaufen der Eigenheimzulage beruhen , besteht unverändert Handlungsbedarf. Um möglichst zügig den durch die Schuldenbremse geforderten nahezu ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen, bietet sich nach wie vor die Rückführung von Subventionen an. In der Regel haben Subventionen schädliche Folgen: Sie verzerren die Preise und damit den Wettbewerb; sie begünstigen eine Fehlallokation von Ressourcen und sie können notwendigen Strukturwandel verzögern, weil sie sonst erforderliche Anpassungen entbehrlich machen. Zudem belasten Subventionen den Staatshaushalt: Sie treiben die von anderen Steuerpflichtigen zu tragenden Steuern in die Höhe: Beispielsweise könnte nach Berechnungen des Kieler Weltwirtschaftsinstituts der normale Umsatzsteuersatz von derzeit 19 auf 10,5 Prozent gesenkt werden, wenn alle Umsätze einheitlich belastet würden. Allerdings ist auch nicht jede Subvention dem Wettbewerb und dem Wachstum abträglich. Es gibt durchaus Gründe, die eine Subvention rechtfertigen können (z. B. Anschubförderung von neuen wachstumsfördernden Technologien, Grundlagenforschung). Deshalb sollte der Subventionsabbau nicht pauschal, sondern gezielt erfolgen. Zum Subventionsabbau liegt von der BDA ein kompakt vor.
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