Pflegeversicherung

Entkopplung vom Arbeitsverhältnis muss zentraler Reformschritt sein

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, wurde die Chance verpasst, die soziale Pflegeversicherung auf den demografischen Wandel vorzubereiten. Vor allem der dringend notwendige und im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufbau einer Demografiereserve ist unterblieben.

Eine zukunftssichere Pflegeversicherung setzt vor allem mit Blick auf die überhöhten Personalzusatzkosten sowie die demografische Entwicklung durchgreifende und nachhaltige Strukturreformen voraus, die sowohl auf der Finanzierungs- als auch auf der Leistungsseite ansetzen müssen.

Zentraler Reformschritt muss die Entkopplung der Pflegekostenfinanzierung vom Arbeitsverhältnis sein. Der beste Weg hierfür ist die Umstellung der Finanzierung auf einkommensunabhängige Pflegeprämien mit steuerfreier Auszahlung des Arbeitgeberanteils in den Bruttolohn und Sozialausgleich für Einkommensschwache. Die heutigen lohnorientierten Beiträge wirken wie eine Strafsteuer auf Arbeit.


Dagegen sind die im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossenen Maßnahmen nicht geeignet, den jüngsten Sozialversicherungszweig zukunftsfest zu machen. Zum einen führt die Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte zur Jahresmitte 2008 zu einer noch engeren Bindung der Pflegekostenfinanzierung an das Arbeitsverhältnis. Und zum anderen verschärfen die zahlreichen Leistungsausweitungen sogar noch die zukünftigen Finanzierungsprobleme der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung.

Kapitalgedeckte Risikovorsorge aufbauen

Zur langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der sozialen Pflegeversicherung ist zudem der Aufbau einer kapitalgedeckten Risikovorsorge unverzichtbar. Im heutigen Umlagesystem kommt es angesichts der demografischen Entwicklung zu massiven Beitragssatzsteigerungen und damit zu gravierenden intergenerativen Umverteilungen. Der Kapitalstock darf aber nicht innerhalb des öffentlichen-rechtlichen Systems aufgebaut werden, denn hier besteht immer die Gefahr, dass der Gesetzgeber die Rücklagen zweckentfremdet oder Einfluss auf die Anlagepolitik nimmt.

Die monatlichen Sachleistungen in der ambulanten und stationären Pflege sollten – entsprechend einem Vorschlag der „Rürup-Kommission“ – auf einem insgesamt niedrigeren Niveau angeglichen werden. Das verhindert zum einen falsche Anreize zur Verlagerung der Pflege in teurere stationäre Einrichtungen, nimmt zum anderen in sachgerechter Weise den Pflegebedürftigkeitsgrad zum alleinigen Maßstab für die jeweilige Leistungshöhe und schafft darüber hinaus eine finanzielle Entlastung in Höhe von rund 2 Mrd. Euro auf Jahresbasis.

Mehr Eigenverantwortung der Versicherten

Ein staatlich organisiertes und über Zwangsabgaben finanziertes Pflegesystem muss sich auf eine Basissicherung mit Kernleistungen beschränken, um allen Systembeteiligten genügend große Handlungsspielräume zu belassen. Selbstbeteiligung – die bisher in der Pflegeversicherung fehlt – setzt zudem Anreize für ein kostenbewusstes Verhalten der Versicherten. Belastungsobergrenzen verhindern dabei individuelle Überforderungen.

In der sozialen Pflegeversicherung muss der Preis- und Qualitätswettbewerb zur Erzielung kostengünstiger und leistungsfähiger Versorgungsstrukturen verstärkt werden. Statt einheitlichem und gemeinsamem Handeln aller Pflegekassen ist Vertragsfreiheit dringend geboten. Von dem heutigen Einheitsbeitragssatz und dem bestehenden Ausgabenausgleich gehen keine ausreichenden Anreize aus, mit Beitragsmitteln wirtschaftlich umzugehen.
Social Bookmarks