Rentenversicherung

Beitragssatz dauerhaft unter 20 Prozent halten

Durch die Rentenreformen der vergangenen Jahre hat sich die finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich erhöht. Damit der Beitragssatz auch mittel- und langfristig unter 20 Prozent gehalten werden kann, bedarf es jedoch weiterer Reformen.

Die vom Bundestag am 9. März 2007 mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz beschlossene schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012 und 2029 ist ein richtiger und notwendiger Schritt zur langfristigen Beitragssatzstabilisierung. Die beschlossene Ausnahmeregelung für besonders langjährig Versicherte, die nach 45 Pflichtbeitragsjahren weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen können, sollte jedoch ersatzlos gestrichen werden. Denn durch sie wird die beitragsentlastende Wirkung der Altersgrenzenanhebung deutlich reduziert. Hinzu kommt, dass der Verzicht auf Abschläge bei dieser Rentenart zu einer nicht zu rechtfertigenden Besserstellung gegenüber den übrigen Rentnern führt. Auch verteilungspolitisch ist dieses Rentenprivileg fragwürdig: Begünstigt werden nahezu ausschließlich Bezieher höherer Renten, finanzieren müssen diese Besserstellung dagegen nicht zuletzt die Bezieher kleiner Einkommen.

Unterbliebene Rentendämpfungen zügig nachholen

Nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz sollen die Rentendämpfungen, die in den Jahren 2005 und 2006 nach der Rentenformel hätten erfolgen müssen, aber auf Grund einer Schutzklausel unterblieben sind, bei künftigen Rentenanhebungen gegengerechnet und auf diese Weise nachgeholt werden. Hierzu wird die Rentenanpassungsformel ab 2011 um einen Anpassungsfaktor (Nachholfaktor) ergänzt. Er soll gewährleisten, dass die im RV-Nach­haltigkeitsgesetz verankerte langfristige Beitragssatzbegrenzung auch tatsächlich erreicht wird. Der bereits 2009 auf 1,75 Prozent im Westen bzw. 1,30 Prozent im Osten angewachsene Ausgleichsbedarf ruft einen Basiseffekt hervor, der die Beitragszahler Jahr für Jahr mit rund 3,2 Mrd. Euro belastet. Die unterbliebenen Rentendämpfungen müssen deshalb bereits mit den nächsten Rentenanhebungen nachgeholt werden.

Sonder-Rentenerhöhung ist falsch

Der mit dem „Gesetz zur Rentenanpassung 2008“ beschlossene Eingriff in die Rentenformel, der die Rentner in den Jahren 2008 und 2009 mit einer Sonder-Rentenerhöhung begünstigt hat, war ein schwerer Fehler. Er ist der Anfang vom Ende einer regelgebundenen Rentenanpassung und der Beginn einer Rentenfestsetzung nach politischer Opportunität. Die zusätzlichen Rentenleistungen werden die Rentenkassen in den Jahren 2008 bis 2013 mit rund 12 Mrd. Euro belasten.

Hinterbliebenenversorgung konzentrieren

Die Hinterbliebenenversorgung muss auf ihre ursprüngliche Aufgabe einer angemessenen Absicherung von Personen ohne ausreichendes Einkommen beschränkt werden. Erforderlich sind insbesondere eine stärkere Anrechnung anderer Einkommen sowie engere Anspruchsvoraussetzungen für den bezugsberechtigten Personenkreis..
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