Sozialer Dialog
"Reform-Partnerschaft" mit Mehrwert für die Betriebe
Der europäische Soziale Dialog ist für die Arbeitgeber ein wirkungsvolles Instrument, die europäische Sozialpolitik im Sinne der Unternehmen zu beeinflussen und aktiv mitzugestalten. Das Flexicurity-Konzept ist dafür ein Beispiel.
Der Soziale Dialog hat sich in den letzten Jahren zu einem praxisorientierten und zielgerichteten Instrument der europäischen Sozialpolitik entwickelt. Er kann einen erheblichen Beitrag zur Integration in der EU leisten. Denn, ganz im Sinne einer „Reform-Partnerschaft“, führt der Soziale Dialog zu konkreten Ergebnissen, die für die Unternehmen einen Mehrwert auf betrieblicher Ebene bringen anstatt sie zusätzlicher einengender Regulierung und Bürokratisierung zu unterwerfen.
Die aktive Gestaltung der sozialpolitischen Agenda auf EU-Ebene durch den Sozialen Dialog ist mit der „gemeinsamen Analyse über die Herausforderungen der Arbeitsmärkte in Europa“ von November 2007 gelungen. Hiermit unterstützen die europäischen Sozialpartner das Flexicurity-Konzept als Grundlage für eine zukunftsfähige Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Dafür muss, so die gemeinsame Analyse von Gewerkschaften und Arbeitgebern, auch das Arbeitsrecht unter die Lupe genommen werden. Zudem wird die Bedeutung der geografischen und beruflichen Mobilität für Wachstum und Beschäftigung unterstrichen, ein weiterer Ausgangspunkt, um mehr Flexibilität einzufordern. Diese gemeinsame Analyse ist die Grundlage für zukünftige Aktivitäten mit den Gewerkschaften auf europäischer Ebene. Das Arbeitsprogramm des Sozialen Dialoges 2009 bis 2010 wird derzeit verhandelt und orientiert sich stark an der beschäftigungspolitischen Ausrichtung dieses Dokuments.
EU-Regulierungen wirtschaftsfreundlicher gestalten
Der europäische Soziale Dialog beinhaltet mehrere Möglichkeiten, EU-Regulierung zu gestalten. Die Arbeitgeber griffen bereits mehrfach die Möglichkeit des „Europäischen Sozialen Dialoges nach Art. 139 EG-Vertrag“ auf, Rechtssetzungsvorhaben der EU-Kommission zusammen mit den Gewerkschaften inhaltlich selbst auszuhandeln. Auf diese Weise haben die europäischen Sozialpartnerorganisationen BUSINESSEUROPE, CEEP und EGB in Form von Rahmenabkommen den Inhalt der Richtlinien zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit und zu den befristeten Arbeitsverträgen in eigener Verantwortung ausgehandelt.
Aktuell steht Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf der Tagesordnung. Nachdem die Europäische Kommission ihre zweite Phase der Sozialpartnerkonsultation im Mai vergangenen Jahres eingeleitet hatte, haben sich, nach einer fundierten Evaluierungsphase, BUSINESSEUROPE, UEAPME und CEEP für Verhandlungen ausgesprochen. Das Ziel der Verhandlungen ist es, die Rahmenbedingungen des Elternurlaubs zu modernisieren und flexibilisieren und gleichzeitig die Bedürfnisse der Unternehmen zu berücksichtigen.
Im Ergebnis sind diese von den Sozialpartnern inhaltlich gestalteten Richtlinien sehr viel beschäftigungs- und unternehmensfreundlicher als von Kommission und Europäischem Parlament formuliert.
Praxisnahe Unternehmenslösungen ermöglichen
Eine weitere Möglichkeit der Gestaltung von europäischer Sozialpolitik bieten die „freiwilligen Rahmenvereinbarungen“ der europäischen Sozialpartner, die von den nationalen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen freiwillig entsprechend ihren jeweiligen Traditionen umgesetzt werden. In den freiwilligen Rahmenabkommen zur „Telearbeit“, über „Stress am Arbeitsplatz“ sowie über „Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“ werden den Unternehmen Lösungsansätze aufgezeigt, wie sie diese Themen praxisnah und maßgeschneidert auf ihre jeweilige Situation handhaben können, um dadurch gleichzeitig überflüssige Bürokratie und Kosten zu vermeiden. Die nationalen Umsetzungswege werden dabei nicht verbindlich vorgegeben, sondern folgen den jeweiligen nationalen, sektoralen und betrieblichen Traditionen und Gegebenheiten.
Voneinander im Sinne des Austausches „guter Praktiken“ lernen und damit unbürokratisch und praxisnah zur Gestaltung der sozialen Dimension der EU beizutragen, haben die europäischen Sozialpartner das Instrument des „freiwilligen Aktionsrahmens“ entwickelt. An Hand von praktischen Unternehmensbeispielen, die gemeinsam von den entsprechenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern eingebracht werden, werden hier sowohl Probleme als auch konstruktive, möglichst innovative Lösungswege und Handlungsprioritäten identifiziert.
Die aktive Gestaltung der sozialpolitischen Agenda auf EU-Ebene durch den Sozialen Dialog ist mit der „gemeinsamen Analyse über die Herausforderungen der Arbeitsmärkte in Europa“ von November 2007 gelungen. Hiermit unterstützen die europäischen Sozialpartner das Flexicurity-Konzept als Grundlage für eine zukunftsfähige Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Dafür muss, so die gemeinsame Analyse von Gewerkschaften und Arbeitgebern, auch das Arbeitsrecht unter die Lupe genommen werden. Zudem wird die Bedeutung der geografischen und beruflichen Mobilität für Wachstum und Beschäftigung unterstrichen, ein weiterer Ausgangspunkt, um mehr Flexibilität einzufordern. Diese gemeinsame Analyse ist die Grundlage für zukünftige Aktivitäten mit den Gewerkschaften auf europäischer Ebene. Das Arbeitsprogramm des Sozialen Dialoges 2009 bis 2010 wird derzeit verhandelt und orientiert sich stark an der beschäftigungspolitischen Ausrichtung dieses Dokuments.
EU-Regulierungen wirtschaftsfreundlicher gestalten
Der europäische Soziale Dialog beinhaltet mehrere Möglichkeiten, EU-Regulierung zu gestalten. Die Arbeitgeber griffen bereits mehrfach die Möglichkeit des „Europäischen Sozialen Dialoges nach Art. 139 EG-Vertrag“ auf, Rechtssetzungsvorhaben der EU-Kommission zusammen mit den Gewerkschaften inhaltlich selbst auszuhandeln. Auf diese Weise haben die europäischen Sozialpartnerorganisationen BUSINESSEUROPE, CEEP und EGB in Form von Rahmenabkommen den Inhalt der Richtlinien zum Elternurlaub, zur Teilzeitarbeit und zu den befristeten Arbeitsverträgen in eigener Verantwortung ausgehandelt.
Aktuell steht Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf der Tagesordnung. Nachdem die Europäische Kommission ihre zweite Phase der Sozialpartnerkonsultation im Mai vergangenen Jahres eingeleitet hatte, haben sich, nach einer fundierten Evaluierungsphase, BUSINESSEUROPE, UEAPME und CEEP für Verhandlungen ausgesprochen. Das Ziel der Verhandlungen ist es, die Rahmenbedingungen des Elternurlaubs zu modernisieren und flexibilisieren und gleichzeitig die Bedürfnisse der Unternehmen zu berücksichtigen.
Im Ergebnis sind diese von den Sozialpartnern inhaltlich gestalteten Richtlinien sehr viel beschäftigungs- und unternehmensfreundlicher als von Kommission und Europäischem Parlament formuliert.
Praxisnahe Unternehmenslösungen ermöglichen
Eine weitere Möglichkeit der Gestaltung von europäischer Sozialpolitik bieten die „freiwilligen Rahmenvereinbarungen“ der europäischen Sozialpartner, die von den nationalen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen freiwillig entsprechend ihren jeweiligen Traditionen umgesetzt werden. In den freiwilligen Rahmenabkommen zur „Telearbeit“, über „Stress am Arbeitsplatz“ sowie über „Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“ werden den Unternehmen Lösungsansätze aufgezeigt, wie sie diese Themen praxisnah und maßgeschneidert auf ihre jeweilige Situation handhaben können, um dadurch gleichzeitig überflüssige Bürokratie und Kosten zu vermeiden. Die nationalen Umsetzungswege werden dabei nicht verbindlich vorgegeben, sondern folgen den jeweiligen nationalen, sektoralen und betrieblichen Traditionen und Gegebenheiten.
Voneinander im Sinne des Austausches „guter Praktiken“ lernen und damit unbürokratisch und praxisnah zur Gestaltung der sozialen Dimension der EU beizutragen, haben die europäischen Sozialpartner das Instrument des „freiwilligen Aktionsrahmens“ entwickelt. An Hand von praktischen Unternehmensbeispielen, die gemeinsam von den entsprechenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern eingebracht werden, werden hier sowohl Probleme als auch konstruktive, möglichst innovative Lösungswege und Handlungsprioritäten identifiziert.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
WEITERFÜHRENDE LINKS















