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Steuerpolitik

Erbschaftsteuerreform – neue Lasten verhindern

Ein wettbewerbsfähiges Steuersystem gehört zum Pflichtprogramm einer jeden Regierung. Daher sollte die Politik vor allem den Ausbau der Substanzbesteuerung (u. a. bei der Gewerbesteuer) wieder zurückführen und eine die Unternehmensnachfolge erleichternde Erbschaftsteuerreform beschließen.

Das am 3. November 2008 ohne Ergebnis vertagte Treffen der Koalitionsspitzen zur Erbschaftsteuerreform sollte jetzt genutzt werden, um ein Paket zu schnüren, welches die Familienunternehmen schützt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Beschäftigung sichert. Dabei sollte die Politik auf eine Substanzbesteuerung verzichten.

Der politische Fokus bei dem Regierungsentwurf zur Erbschaftsteuerreform liegt viel zu stark auf der fiskalischen Seite: Das von der Politik angestrebte Steueraufkommen von 4 Mrd. € bedeutet letztlich, dass in vielen Fällen die Unternehmensnachfolge mit keiner steuerlichen Erleichterung verbunden sein dürfte. Auf alle Fälle kommt jedoch auf die Unternehmen ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zu. Damit droht ein wesentliches Kernziel der Erbschaftssteuerreform – die Erleichterung und vollständige Steuerfreiheit der Unternehmensnachfolge – verfehlt zu werden.

Reform nachbessern

Wiederholt hat daher die BDA zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft den unzureichenden Kabinettsentwurf vom 11. Dezember 2007 kritisiert und substantielle Nachbesserungen gefordert. Diese Nachbesserungen sollten u. a. beinhalten:

  • Deutliche Absenkung der Behaltensfrist für das Betriebsvermögen von 15 auf unter 10 Jahre und Ersetzung der Fallbeilregelung durch eine zeitanteilige Abschmelzung
  • Flexibilisierung der Lohnsummenklausel durch zeitlichen Gleichlauf mit der Behaltensfrist und Wegfall der Indexierung
  • Wirksame Berücksichtigung von Gesellschafterverträgen mit Verfügungsbeschränkungen und Thesaurierungsvorgaben bei der Bewertung des Betriebsvermögens
  • Miteinbeziehung des Verwaltungsvermögens in die steuerliche Verschonung

Doppelbelastung verhindern

Dringend erforderlich ist allerdings auch, dass die im Regierungsentwurf noch nicht berücksichtigte Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Ertragsteuern zügig ausgeräumt wird, die bei der Übertragung stiller Reserven unter den derzeit geplanten Regelungen droht. Neue steuerliche Lasten bei Unternehmenserben wären ein falsches Signal des Gesetzgebers. Vielmehr brauchen gerade die Familienunternehmen, die rund 95 % aller Unternehmen in Deutschland ausmachen und in denen 62 % aller Erwerbstätigen beschäftigt sind, ein verlässliches Fundament für die unternehmerische Tätigkeit.

Auch wenn die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist für die Neuregelung der Erbschaftssteuer immer näher rückt, scheint die nächstliegende Lösung, die Abschaffung der sehr verwaltungsintensiven wie bürokratischen Erbschaftsteuer, nicht realisierbar zu sein. Hier kann aber nicht das letzte Wort gesprochen sein.
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