Steuerpolitik
Gewerbesteuerreform – Chancen zu grundlegender Korrektur nutzen
Ein wettbewerbsfähiges Steuersystem gehört zum Pflichtprogramm einer jeden Regierung. Daher sollte die Politik vor allem den Ausbau der Substanzbesteuerung (u. a. bei der Gewerbesteuer) wieder zurückführen und zudem das Steuerrecht vereinfachen.
Mit der konstituierenden Sitzung am 4. März 2010 hat die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzen ihre Arbeit bereits aufgenommen. Die Kommission soll u. a. den Ersatz der investitionsfeindlichen Gewerbesteuer durch einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer prüfen. Zugleich erstreckt sich der Arbeitsauftrag auf mögliche Entlastungen auf der Ausgabenseite. Noch im Herbst dieses Jahres soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden.
Die Kommunen brauchen stabile und gesunde Finanzen, die ihnen ausreichend Handlungsspielräume zur Bewältigung ihrer Aufgaben geben. Nicht zuletzt die Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass das gegenwärtige System der Kommunalfinanzen und insbesondere die Gewerbesteuer extrem konjunkturanfällig sind – trotz ihrer ertragsunabhängigen Elemente. Dies liegt auch daran, dass nur ein kleiner Teil der Unternehmen drei Viertel des Aufkommens trägt.
Die BDA fordert zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft insbesondere eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer hin zu einer in das System der Ertragsbesteuerung integrierten allgemeinen kommunalen Gewinnsteuer. Steuern auf Kosten, wie sie die Gewerbesteuer derzeit enthält, sind investitionsfeindlich. Sie schmälern das Eigenkapital der Unternehmen und müssen daher beseitigt werden. Ebenso schädlich wäre eine etwaige Sondergrundsteuer für Gewerbebetriebe.
Steuervereinfachung umsetzen
Richtigerweise spricht sich der Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 zudem für die spürbare Vereinfachung des Steuerrechts und die Befreiung von Bürokratie aus. BDA, BDI, ZDK, DIHK und ZKA hatten sich im Rahmen gemeinsamer Vorschläge zum Bürokratieabbau im Steuerrecht u. a. ausgesprochen für:
Die Kommunen brauchen stabile und gesunde Finanzen, die ihnen ausreichend Handlungsspielräume zur Bewältigung ihrer Aufgaben geben. Nicht zuletzt die Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass das gegenwärtige System der Kommunalfinanzen und insbesondere die Gewerbesteuer extrem konjunkturanfällig sind – trotz ihrer ertragsunabhängigen Elemente. Dies liegt auch daran, dass nur ein kleiner Teil der Unternehmen drei Viertel des Aufkommens trägt.
Die BDA fordert zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft insbesondere eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer hin zu einer in das System der Ertragsbesteuerung integrierten allgemeinen kommunalen Gewinnsteuer. Steuern auf Kosten, wie sie die Gewerbesteuer derzeit enthält, sind investitionsfeindlich. Sie schmälern das Eigenkapital der Unternehmen und müssen daher beseitigt werden. Ebenso schädlich wäre eine etwaige Sondergrundsteuer für Gewerbebetriebe.
Steuervereinfachung umsetzen
Richtigerweise spricht sich der Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 zudem für die spürbare Vereinfachung des Steuerrechts und die Befreiung von Bürokratie aus. BDA, BDI, ZDK, DIHK und ZKA hatten sich im Rahmen gemeinsamer Vorschläge zum Bürokratieabbau im Steuerrecht u. a. ausgesprochen für:
- die gesetzliche Regelung der „regelmäßigen Arbeitsstätte“, das das geltende steuerliche Reisekostenrecht zu hohem bürokratischen Aufwand bei den Unternehmen führt
- eine sachgerechte Ausgestaltung der Abgeltungsteuer, um die Besteuerung von Kapitalanlagen deutlich zu vereinfachen
- die Gleichstellung elektronischer Aufbewahrung mit herkömmlichen Aufbewahrungsformen
- die inhaltliche Begrenzung der im Rahmen der Umsetzung der E-Bilanz elektronisch zu übermittelnden Daten auf das bisher in Papierform zu übermittelnde Maß
- die Wiedereinführung der vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bei Existenzgründern















