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Tarifautonomie

Unverzichtbares Element der Sozialen Marktwirtschaft

Die Tarifautonomie ist eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft und Garant für sozialen Frieden und Wohlstand. Die BDA steht für den Grundsatz der Tarifautonomie und setzt sich für ihre zeitgemäße Fortentwicklung ein.

In Deutschland werden die Arbeitsbedingungen, vor allem Entgelte und Arbeitszeiten, überwiegend von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften autonom, d.h. ohne Einfluss des Staates geregelt. Diese Tarifautonomie hat einen langen historischen Hintergrund und ist als Teil der Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützt.

Tarifautonomie – eine Erfolgsstory!

Die Tarifautonomie hat sich in Deutschland über die Jahrzehnte bewährt und ist zu einer tragenden Säule der Sozialen Marktwirtschaft geworden. Mit insgesamt fast 73.000 gültigen Tarifverträgen haben die Tarifvertragsparteien ein differenziertes System von Arbeitsbeziehungen geschaffen, das die unternehmerische Effizienz mit der sozialen Teilhabe der Arbeitnehmer in Einklang bringt. Die Arbeitsbedingungen von mehr als 80 Prozent aller Arbeitsverhältnisse sind von tarifvertraglichen Regelungen bestimmt.

In den letzten Jahren haben moderate Tarifabschlüsse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und zur Beschäftigungssicherung in der Krise wesentlich beigetragen. Die Tarifvertragsparteien sind besser als jeder andere in der Lage, die wirtschaftliche Situation in der jeweiligen Branche oder im betroffenen Unternehmen einzuschätzen und passende Regelungen zu vereinbaren. Es werden Arbeitsbedingungen verhindert, die von Unternehmen nicht verkraftet und in der Folge zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen würden. Gleichzeitig ist die angemessene Beteiligung der Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg sichergestellt.

Über die Regelungen klassischer Tarifmaterie wie bspw. Entgelt und Arbeitszeit hinaus werden die Tarifvertragsparteien immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei haben sie bewiesen, dass sie auch auf wichtige gesellschaftspolitische Veränderungen Antworten geben können. So wurden beispielsweise in der Chemischen Industrie und in der Metall- und Elektroindustrie zukunftsfähige Modelle zum Umgang mit dem demografischen Wandel entwickelt. Weitere Beispiele sind die in zahlreichen Branchen bestehenden Vereinbarungen zur Qualifizierung, Beschäftigungssicherung und Gesundheitsförderung.

Tarifautonomie statt Mindestlohn

Jede Form staatlicher Lohnfestsetzung greift in die Tarifautonomie ein. Tarifverträge unter den festgelegten Niveaus werden außer Kraft gesetzt. Dabei haben die Tarifvertragsparteien gute Gründe, in bestimmten Fällen Einstiegslöhne zu vereinbaren, die unter den von den Gewerkschaften geforderten 7,50 Euro liegen. Nur so können die Tarifvertragsparteien sicherstellen, dass Berufsanfänger, Langzeitarbeitslose oder gering Qualifizierte eine Chance auf Einstieg in Arbeit haben. Ein Abweichen wird selbst zur Rettung eines Unternehmens unmöglich. Durch gesetzliche Mindestlöhne wird das gesamte ausbalancierte Tarifgefüge aus dem Gleichgewicht gebracht. Insgesamt führen staatliche Eingriffe in die Lohnfindung zu einer dauerhaften Schwächung des Tarifvertragssystems. Für die Tarifvertragsparteien schwindet die Motivation sich in den entsprechenden Koalitionen zu organisieren und die Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen zu regulieren.
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