Tarifrecht
Tarifautonomie erhalten und fortentwickeln
Die Tarifautonomie ist eine tragende Säule unserer Sozialen Marktwirtschaft. Die BDA steht für den Grundsatz der Tarifautonomie und setzt sich für ihre zeitgemäße Fortentwicklung ein.
In Deutschland werden Arbeitsbedingungen autonom gestaltet. Zu Recht hält sich der Staat hierbei zurück. Eine wesentliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Tarifautonomie zu, die als Teil der Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützt ist. Die Tarifautonomie sichert den sozialen Frieden und hat sich über Jahrzehnte bewährt. Sie hat entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität, Wachstum und Beschäftigung beigetragen. Staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie wie z. B. gesetzliche Mindestlöhne, Tarifzwang bei der öffentlichen Auftragsvergabe oder staatliche Zwangsschlichtung sind mit diesem System unvereinbar.
Zur Fortentwicklung einer modernen Tarifautonomie sind die Sicherung der Friedenspflicht der Tarifverträge und betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten in den Branchentarifverträgen erforderlich. Ein Missbrauch des Streikrechts muss ausgeschlossen sein.
Friedenspflicht der Tarifverträge wahren
Die Friedenspflicht ist das zentrale Element der Tarifautonomie. Ohne Friedenspflicht verlieren Tarifverträge ihre Attraktivität. Eine wesentliche Basis der Friedenspflicht ist der Grundsatz der Tarifeinheit. Ohne diesen Grundsatz droht die Erosion des Flächentarifvertrags.
Grundlage der Friedenspflicht ist es, dass Arbeitskämpfe gegen tarifgebundene Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Arbeitgeber, die sich entschieden haben, dem Arbeitgeberverband beizutreten, dürfen nicht dazu gezwungen werden, neben geltenden Verbandstarifverträgen, Haustarifverträge abzuschließen. Darauf gerichtete Arbeitskämpfe verstoßen gegen die Tarifautonomie.
Missbrauch des Streikrechts verhindern
Streiks dürfen nicht von spezialisierten Minderheiten geführt oder angedroht werden, wenn mit ihnen ein Ziel verfolgt wird, das nur dieser Minderheit zugute kommen soll, die übrige Belegschaft aber durch den Arbeitskampf die Möglichkeit verliert, ihrer Beschäftigung nachzugehen. Solche Streiks sind unverhältnismäßig und durch das Grundgesetz nicht geschützt.
Zur Fortentwicklung einer modernen Tarifautonomie sind die Sicherung der Friedenspflicht der Tarifverträge und betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten in den Branchentarifverträgen erforderlich. Ein Missbrauch des Streikrechts muss ausgeschlossen sein.
Friedenspflicht der Tarifverträge wahren
Die Friedenspflicht ist das zentrale Element der Tarifautonomie. Ohne Friedenspflicht verlieren Tarifverträge ihre Attraktivität. Eine wesentliche Basis der Friedenspflicht ist der Grundsatz der Tarifeinheit. Ohne diesen Grundsatz droht die Erosion des Flächentarifvertrags.
Grundlage der Friedenspflicht ist es, dass Arbeitskämpfe gegen tarifgebundene Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Arbeitgeber, die sich entschieden haben, dem Arbeitgeberverband beizutreten, dürfen nicht dazu gezwungen werden, neben geltenden Verbandstarifverträgen, Haustarifverträge abzuschließen. Darauf gerichtete Arbeitskämpfe verstoßen gegen die Tarifautonomie.
Missbrauch des Streikrechts verhindern
Streiks dürfen nicht von spezialisierten Minderheiten geführt oder angedroht werden, wenn mit ihnen ein Ziel verfolgt wird, das nur dieser Minderheit zugute kommen soll, die übrige Belegschaft aber durch den Arbeitskampf die Möglichkeit verliert, ihrer Beschäftigung nachzugehen. Solche Streiks sind unverhältnismäßig und durch das Grundgesetz nicht geschützt.















