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Tarifverträge

Vorteile des Branchentarifvertrags erkennen und nutzen

Nicht ohne Grund ist der Tarifvertrag – insbesondere der Branchentarifvertrag – nach wie vor die prägende Ordnungsgröße der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Trotz mancher Kritik ist der Branchentarifvertrag das zentrale Instrument zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland.

Insgesamt arbeiteten im Jahre 2007 rund 73 Prozent der Beschäftigten in Deutschland unmittelbar oder mittelbar auf der Basis von Branchentarifverträgen (West: 76 Prozent, Ost: 64 Prozent). Für viele Unternehmen ist damit das kollektive Aushandeln der Arbeitsbedingungen nach wie vor die bevorzugte Form der Lohnfindung.

Für den Tarifvertrag sprechen eine Reihe überzeugender Argumente:

  • Der Branchentarifvertrag hält Konflikte weitgehend aus den Betrieben heraus und sichert damit den Betriebsfrieden.
  • Gerade in einer hochvernetzten und arbeitsteilig organisierten Wirtschaft bietet der Branchentarifvertrag den Betrieben Planungssicherheit im Rahmen der Arbeitsbeziehungen.
  • Der Branchentarifvertrag nimmt den Firmen den zeit- und kostenträchtigen Aufwand der Tarifverhandlungen ab.
  • Der Branchentarifvertrag ist insbesondere bei der Regelung komplexer Rechtsmaterien ein echtes Dienstleistungsangebot, vor allem für kleine und mittlere Betriebe.
  • Der Branchentarifvertrag ermöglicht durch die Friedenspflicht während der Laufzeit störungsfreie Lieferbeziehungen.
  • Nur im Branchentarifvertrag können auch gesamtwirtschaftliche Argumente berücksichtigt werden.

Gleichwohl muss der Branchentarifvertrag als Instrument der Lohnfindung attraktiver werden. Der Tarifvertrag ist kein Selbstzweck. Deshalb muss es gelingen, Fehlentwicklungen in der Tarifpolitik zurückzuschrauben und den Tarifvertrag zu modernisieren. Lohnabschlüsse oberhalb des Produktivitätszuwachses und die kollektive Arbeitszeitverkürzung ohne ausreichende Flexibilität haben dafür gesorgt, dass der Flächentarif für viele Unternehmen eine unbezahlbare Last im Wettbewerb geworden ist. Die Folge ist eine rückläufige Tarifbindung. Die Reform des Branchentarifvertrages ist daher Voraussetzung dafür, dass sich seine Attraktivität und Anziehungskraft als Dienstleistungsprodukt für die Unternehmen wieder dauerhaft erhöht. Nur der reformierte und moderne Tarifvertrag wird im Wettbewerb bestehen.

Überregulierungen abbauen – Betriebsebene stärken

Der Reformansatz der BDA für den Branchentarifvertrag stellt darauf ab, Überregulierungen abzubauen und den Handlungsspielraum der betrieblichen Ebene zu stärken. Tarifbedingungen müssen wieder Mindestbedingungen im ökonomischen Sinne sein. Das gilt für Löhne und Gehälter, für Sonderzahlungen wie das Weihnachts- oder das Urlaubsgeld und auch für Arbeitszeitregelungen. Um den Unternehmen und Beschäftigten genügend Freiheiten einzuräumen, sollten Tarifverträge daher nur noch Rahmenregelungen vorsehen. Eine solche Reform des Branchentarifvertrages würde zugleich im Wege einer „kontrollierten Dezentralisierung“ Entscheidungskompetenzen von der Tarif- auf die Betriebsebene verlagern. Danach gibt es über Wahl-, Options- und Korridorlösungen genügend Möglichkeiten, Entgelte und Arbeitszeiten flexibel auf der Betriebsebene zu gestalten. Den Weg dahin ebnen tarifliche Öffnungsklauseln, die auf Betriebsebene Abweichungen vom Tarifvertrag – teilweise mit, teilweise ohne Zustimmung der Tarifpartner – ermöglichen und die mittlerweile bereits in zahlreichen Tarifverträgen verankert sind.
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