Internationale Geschäftstätigkeit

Unternehmensleitlinien nicht für politische Zwecke missbrauchen

Internationale Leitlinien und Referenztexte von OECD, ILO und die UN leisten für global aufgestellte Unternehmen in ihrer geschäftlichen Praxis eine wertvolle Orientierung für verantwortungsbewusstes Handeln. Sie dürfen jedoch nicht politisch überfrachtet und zu verbindlichen Regulierungen gemacht werden.

Mit der Globalisierung gewinnt die internationale Geschäftstätigkeit von Unternehmen verstärkt an Bedeutung. Unternehmen werden insbesondere in den Schwellen- und Entwicklungsländern mit drängenden Problemen wie zum Beispiel Armut, mangelnder Gesundheitsfürsorge, HIV, Korruption, Kinderarbeit oder fehlenden Arbeits- und Umweltschutzregulierungen konfrontiert. In solchen schwierigen Geschäftsumfeldern richten viele Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit nach international vereinbarten Referenztexten und Leitlinien aus, in denen Regierungen und internationale Organisationen ihre Erwartungen an multinationale Unternehmen formuliert haben. Dies sind vor allem:

  • die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
  • die dreigliedrige Erklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik sowie
  • der UN Global Compact.

Die Umsetzung dieser Leitlinien ist freiwillig. Freiwilligkeit bedeutet dabei aber keineswegs Beliebigkeit. Im Gegenteil, viele Unternehmen entwickeln eigene firmeninterne Regelungen, um die tatsächliche weltweite Umsetzung dieser Orientierungsrahmen sicherzustellen. Netzwerke und Initiativen, wie zum Beispiel die regionalen Global Compact Netzwerke, die nationalen Kontaktstellen der OECD-Leitsätze und die Aktivitäten der ILO, fördern zudem die Verbreitung und Umsetzung dieser Orientierungsrahmen.

Zusätzliche Bürokratie vermeiden

Entscheidendes Merkmal dieser Leitsätze ist, dass sie Unternehmen unterstützen sollen, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Dieser praxisorientierte und freiwillige Charakter der Leitsätze darf nicht dadurch unterminiert werden, dass ihre Einhaltung zum Beispiel zur Bedingung für die Gewährung von Exportkreditversicherungen oder öffentlichen Aufträgen gemacht wird. Dies würde letztendlich zu mehr Bürokratie führen, ohne das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen zu fördern. Ziel dieser Leitsätze ist die individuell gelebte Verantwortung. Gerade kleine und mittlere Unternehmen setzen durch ihr gesellschaftliches Engagement die grundsätzlichen Werte und Prinzipien dieser Orientierungsrahmen um und tragen so zu deren Verbreitung bei, ohne immer die Leitlinien formal operationalisiert zu haben. Die gelebte Verantwortung der kleinen und mittleren Unternehmen verdeutlicht die Notwendigkeit, dass die Förderung der Anwendung von Leitlinien mit Augenmaß betrieben wird. Es muss verhindert werden, dass die Leitlinien lediglich mehr Bürokratie ohne praktischen Nutzen erzeugen.

Zudem dürfen die internationalen Leitlinien nicht als Ersatz für nationale Gesetzgebung herhalten und die Unternehmen zu Lückenbüßern für staatliches Versagen machen. Die grundlegenden Umwelt- und Sozialstandards wie auch die Menschenrechte müssen in aller erster Linie von den Regierungen um- und durchgesetzt werden. Diese Aufgabe kann nicht auf Unternehmen delegiert werden. Durch die Umsetzung dieser internationalen Orientierungsrahmen können Unternehmen die Bemühungen der Staaten nur unterstützen, nicht aber ersetzen.

In den Entwicklungs- und Schwellenländern besteht große Sorge, dass die Forderung nach Umsetzung dieser Leitlinien als neue Form des Protektionismus Unternehmen aus diesen Ländern daran hindern können, den Anschluss an die globalen Märkte zu finden. Diese Ängste sind ernst zu nehmen. Ziel muss es sein, durch Informationen und Training die Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Umsetzung dieser Referenztexten und Leitlinien zu unterstützen, anstatt sie mit formalen Anforderungen zu überfordern.
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