Abschottung schadet
Zuwanderung und Integration nützen dem Arbeitsmarkt
Eine gezielte arbeitsmarktorientierte Zuwanderungssteuerung ist insbesondere vor dem Hintergrund des internationalen „Wettbewerbs um die besten Köpfe“ und struktureller Fachkräfteengpässe vor allem in Folge des langfristig demografisch bedingten Rückgangs der inländischen Erwerbsbevölkerung dringend erforderlich.
Die Erfahrung zeigt, dass die Abschottung des Arbeitsmarktes gegen ausländische Fachkräfte nicht zu mehr Beschäftigung von Inländern führt. Das Gegenteil ist richtig: Eine Zuwanderungspolitik, die sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert, führt zu mehr wirtschaftlicher Dynamik insgesamt und damit auch zu mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Inländer. Zuwanderung in diesem Sinne ist ein wichtiger Baustein für eine ausgewogene Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, zu der vor allem auch die Ausschöpfung der inländischen Beschäftigungspotenziale von Frauen, Älteren und Migranten insbesondere durch nachhaltige Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gehören.
Die Regelungen des Zuwanderungsrechts sind in diesem Zusammenhang nach wie vor zu restriktiv. Zwar ist die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm „Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ weitere Schritte in die richtige Richtung gegangen. Allerdings wurden auch damit wiederum nur eher punktuelle Lösungen eingeführt. Sehr zu begrüßen ist die Absenkung der Einkommensgrenze, ab der Hochqualifizierte eine Niederlassungserlaubnis erhalten, von 86.400 auf 64.800 Euro (2009). Angemessener für die Zulassung von Hochqualifzierten zum deutschen Arbeitsmarkt wäre allerdings eine Verdienstgrenze, die sich am Beispiel der Niederlande orientiert. Hier wird für einen Aufenthalt von bis zu fünf Jahren im Regelfall ein Jahreseinkommen von 49.000 Euro verlangt, unter 30 Jahren sogar nur ein Jahreseinkommen von 36.000 Euro. Auch dies sind für junge Hochqualifizierte durchaus attraktive Jahresgehälter.
Punktesystem notwendig
Trotz der zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getretenen Neuregelungen fehlt es nach wie vor an einem ganzheitlichen Ansatz zur Zuwanderungssteuerung. Die BDA setzt sich – gemeinsam mit dem DGB - seit langem für die Einführung eines bedarfs- und qualifikationsorientierten Punktesystems ein, wie es beispielsweise Länder wie Kanada oder Australien erfolgreich anwenden. Nach dem Punktesystem kann Zuwanderung nach Deutschland bei Vorliegen bestimmter Qualifikationen wie Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen gesteuert werden. Im Rahmen von der Politik vorgegebener Kontingente können schnell und unbürokratisch diejenigen ausgewählt werden, die in Deutschland gebraucht werden. Eine derartige an den nationalen Bedarfen ausgerichtete Zuwanderungssteuerung darf keinesfalls durch EU-rechtliche Vorgaben eingeschränkt oder gar verhindert werden.
Aktuelle Studien belegen die positiven Auswirkungen einer solchen arbeitsmarktorientierten Zuwanderungssteuerung: In den Ländern, die ihre Zuwanderung qualifikationsorientiert steuern, sind die Zuwanderer besonderes oft hochqualifiziert. In Deutschland ist dies hingegen nicht der Fall. Die in Deutschland lebenden Ausländer weisen im Gegenteil häufiger ein geringeres Qualifikationsniveau auf als die im Inland geborene Bevölkerung. In einer Studie für den Zeitraum 1975 bis 2000 hat das IAB herausgearbeitet, dass die durchschnittliche Qualifikation der Zugewanderten hierzulande sogar geringer ist als die durchschnittliche Qualifikation der Bevölkerung in ihren Herkunftsländern. Deutschland verschenkt durch seine Einwanderungspolitik Wachstumspotentiale. Denn von einer Zuwanderung Hochqualifizierter sind positive Beschäftigungseffekte, eine höhere Wachstumsrate und damit insgesamt mehr wirtschaftliche Dynamik zu erwarten. So entstehen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten auch für die inländische Erwerbsbevölkerung. Mit vielen geringer qualifizierten, integrationsferneren Zuwanderern der Vergangenheit sind dagegen sogar zusätzliche Probleme am Arbeitsmarkt entstanden.
Integration fordern und fördern
Für eine gelungene Integration bedarf es der Anstrengung von Staat und Gesellschaft, als auch der Zuwanderer selbst. Dies bedeutet neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch die Akzeptanz allgemein geteilter Grundwerte und –normen. Gleichzeitig dürfen bereits vorhandene Qualifikationen von Migranten nicht länger ungenutzt bleiben. Das Problem der Intransparenz ausländischer Qualifikationen und Abschlüsse sollte daher gezielt angegangen werden. Da Bildung der zentrale Schlüssel zu Integration und Beschäftigung ist, setzt sich die BDA für eine Verbesserung des Bildungssystems, insbesondere für eine Stärkung der frühkindlichen Bildung ein. Darüber hinaus hat die deutsche Wirtschaft selbst Verantwortung übernommen und trägt mit einer Vielzahl von Aktivitäten zur Integration und Förderung von Migranten bei
Internationalen Personalaustausch durch „Blanket-Petition“ erleichtern
Wichtiger Bestandteil eines modernen, an den Bedürfnissen einer zunehmend global vernetzten Wirtschaft ausgerichteten Zuwanderungsrechts ist ein unkomplizierter, flexibler internationaler „Routineaustausch“ von unternehmensinternem Personal. Die Rahmenbedingungen hierfür können kurzfristig auf Grundlage des von der BDA eingebrachten Vorschlags für Verfahrenserleichterungen im internationalen Personalaustausch („Blanket-Petition“) deutlich verbessert werden.
Die Regelungen des Zuwanderungsrechts sind in diesem Zusammenhang nach wie vor zu restriktiv. Zwar ist die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm „Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ weitere Schritte in die richtige Richtung gegangen. Allerdings wurden auch damit wiederum nur eher punktuelle Lösungen eingeführt. Sehr zu begrüßen ist die Absenkung der Einkommensgrenze, ab der Hochqualifizierte eine Niederlassungserlaubnis erhalten, von 86.400 auf 64.800 Euro (2009). Angemessener für die Zulassung von Hochqualifzierten zum deutschen Arbeitsmarkt wäre allerdings eine Verdienstgrenze, die sich am Beispiel der Niederlande orientiert. Hier wird für einen Aufenthalt von bis zu fünf Jahren im Regelfall ein Jahreseinkommen von 49.000 Euro verlangt, unter 30 Jahren sogar nur ein Jahreseinkommen von 36.000 Euro. Auch dies sind für junge Hochqualifizierte durchaus attraktive Jahresgehälter.
Punktesystem notwendig
Aktuelle Studien belegen die positiven Auswirkungen einer solchen arbeitsmarktorientierten Zuwanderungssteuerung: In den Ländern, die ihre Zuwanderung qualifikationsorientiert steuern, sind die Zuwanderer besonderes oft hochqualifiziert. In Deutschland ist dies hingegen nicht der Fall. Die in Deutschland lebenden Ausländer weisen im Gegenteil häufiger ein geringeres Qualifikationsniveau auf als die im Inland geborene Bevölkerung. In einer Studie für den Zeitraum 1975 bis 2000 hat das IAB herausgearbeitet, dass die durchschnittliche Qualifikation der Zugewanderten hierzulande sogar geringer ist als die durchschnittliche Qualifikation der Bevölkerung in ihren Herkunftsländern. Deutschland verschenkt durch seine Einwanderungspolitik Wachstumspotentiale. Denn von einer Zuwanderung Hochqualifizierter sind positive Beschäftigungseffekte, eine höhere Wachstumsrate und damit insgesamt mehr wirtschaftliche Dynamik zu erwarten. So entstehen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten auch für die inländische Erwerbsbevölkerung. Mit vielen geringer qualifizierten, integrationsferneren Zuwanderern der Vergangenheit sind dagegen sogar zusätzliche Probleme am Arbeitsmarkt entstanden.
Integration fordern und fördern
Für eine gelungene Integration bedarf es der Anstrengung von Staat und Gesellschaft, als auch der Zuwanderer selbst. Dies bedeutet neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch die Akzeptanz allgemein geteilter Grundwerte und –normen. Gleichzeitig dürfen bereits vorhandene Qualifikationen von Migranten nicht länger ungenutzt bleiben. Das Problem der Intransparenz ausländischer Qualifikationen und Abschlüsse sollte daher gezielt angegangen werden. Da Bildung der zentrale Schlüssel zu Integration und Beschäftigung ist, setzt sich die BDA für eine Verbesserung des Bildungssystems, insbesondere für eine Stärkung der frühkindlichen Bildung ein. Darüber hinaus hat die deutsche Wirtschaft selbst Verantwortung übernommen und trägt mit einer Vielzahl von Aktivitäten zur Integration und Förderung von Migranten bei
Internationalen Personalaustausch durch „Blanket-Petition“ erleichtern
Wichtiger Bestandteil eines modernen, an den Bedürfnissen einer zunehmend global vernetzten Wirtschaft ausgerichteten Zuwanderungsrechts ist ein unkomplizierter, flexibler internationaler „Routineaustausch“ von unternehmensinternem Personal. Die Rahmenbedingungen hierfür können kurzfristig auf Grundlage des von der BDA eingebrachten Vorschlags für Verfahrenserleichterungen im internationalen Personalaustausch („Blanket-Petition“) deutlich verbessert werden.
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