Statement
Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt zur Familienpflegezeit
Die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nimmt angesichts des demografischen Wandels zu. Der von der Familienministerin vorgelegte Plan zur Einführung eines starren Rechtsanspruchs auf eine zweijährige Pflegezeit ist aber keine geeignete Antwort auf diese Herausforderung. Besser sind passgenaue und individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Pflege von Angehörigen.
Schon heute bestehen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen individuelle und umfassende Möglichkeiten, Angehörige zu pflegen. Der Vorschlag der Ministerin ist nicht praxistauglich und belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit zusätzlichen bürokratischen und organisatorischen Auflagen. Die gesamtgesellschaftliche Herausforderung der Pflege von Angehörigen kann nicht mit neuen gesetzlichen Verpflichtungen für die Betriebe gelöst werden.





